Künftig mehr Berechtigte:
Tulln erhöhte die Einkommensgrenzen für SozialCard

Foto: Stadtgemeinde Tulln
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Immer mehr Menschen kommen aufgrund der Teuerung an ihre finanziellen Grenzen. In Tulln wurden daher die Grenzen der SozialCard mit Jahresbeginn 2026 erhöht. Richtwert ist nun die Armutsgefährdungsschwelle gemäß EU-SILC 2024. Das bedeutet, dass nun mehr Bürgerinnen und Bürger anspruchsberechtigt sind und die Vergünstigungen der Karte nutzen können.

TULLN. In seiner Sitzung im Dezember beschloss der Gemeinderat der Stadtgemeinde Tulln einstimmig die Anpassung der Einkommensgrenzen für die SozialCard: Die Grenzen wurden mit 1. Jänner 2026 erhöht, wodurch mehr Bürgerinnen und Bürger als bisher anspruchsberechtigt sind. Die Richtwerte entsprechen ab sofort an den definierten Armutsgrenzen nach der EU-Statistik zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC).

Wer ist anspruchsberechtigt?

Die Einkommensgrenzen richten sich nach der jeweiligen Haushaltsgröße und -zusammensetzung. Nachstehend zwei Beispiele für Haushaltstypen bzw. Einkommensgrenzen (jeweils als Netto-Einkommen, 14x pro Jahr). Alle weiteren Einkommensgrenzen sind online in den Richtlinien zur SozialCard aufgelistet.

Beispiel 1: Alleinstehende
Berechtigt ab einem monatlichen Haushaltseinkommen unter 1.424 Euro (netto, 14x pro Jahr)

Beispiel 2: Paar mit zwei Kindern
Berechtigt ab einem monatlichen Haushaltseinkommen unter 2.990 Euro (netto, 14x pro Jahr)

Welche Vergünstigungen bringt die SozialCard für das Leben in Tulln?

Die SozialCard bietet zahlreiche Vergünstigungen für das Leben in Tulln, unter anderem:
• ermäßigte Essensbeiträge in Kindergärten und Volksschulen
• Ermäßigung für Kanal- und Wassergebühr
• vergünstigte Eintritte für DonauSplash, Aubad und Eislaufplatz
• kostenlose Ausleihe in der Stadtbücherei
• Ermäßigungen für Volkshochschule und Musikschule

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