Tulln
Einbrecher stieg durch gekipptes Fenster ein und stahl Schmuckkassetten

Durch ein gekipptes Fenster verschaffte sich ein 40-jähriger Einbrecher Zugang in ein Tullner Wohnhaus. | Foto: panthermedia/lieres (Symbolbild)
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Schmuck im Wert von über 4.700 Euro erbeutete ein 40-Jähriger bei einem Einbruch in ein Tullner Wohnhaus. Der vielfach einschlägig vorbestrafte Bulgare wurde am Landesgericht St. Pölten zu einer Haftstrafe verurteilt.

TULLN. Geld für ein Bahnticket, um aus Niederösterreich zurück zu seiner Familie in Bulgarien zu kommen, brauchte ein 40-Jähriger. Also brach er in ein Tullner Wohnhaus ein, um seine Beute anschließend zu Geld zu machen. "Ich hab kein Geld gehabt. Ich hab das gekippte Fenster gesehen und gewusst, dass es nicht richtig ist. Aber ich habe die Gelegenheit ergriffen", so der Mann in der Verhandlung am Landesgericht St. Pölten.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch vor. Er bekannte sich vollumfassend schuldig.

Beute war tausende Euro wert

Bei dem Einbruch im Jänner diesen Jahres stellte sich der Bulgare offenbar sehr geschickt an. Er griff in ein gekipptes Fenster, montierte ein Fliegengitter ab und konnte es von außen öffnen. So gelang es ihm, unbemerkt in das Schlafzimmer eines Tullner Ehepaares einzudringen. Das Fliegengitter legte er sorgsam in den Gartenschuppen.

Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt. | Foto: Katharina Schrefl
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Der 40-Jährige wurde fündig: Zwei Schmuckkassetten samt Inhalt - Gold- und Silberschmuck sowie Goldmünzen - erbeutete er. Das Diebesgut war insgesamt etwa 4.710 Euro wert. Verkaufen konnte der Mann die Beute allerdings nur um einen Bruchteil dieser Summe: 540 Euro bekam er dafür.

Von dem Schmuck fehlt bis heute jede Spur. Auch die Versicherung zahlte nichts. Denn das Fenster offen zu lassen, wenn auch nur gekippt, sei grob fahrlässig gewesen. Das Tullner Paar machte deswegen einen Privatbeteiligtenanspruch in Schadenshöhe geltend, den der Angeklagte voll anerkannte.

Zwei Schmuckkasetten samt Inhalt stahl der Angeklagte. | Foto: pixabay.com
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Einbruch erst Tage später aufgefallen

Beim Verlassen des Hauses schaffte es der Einbrecher, das Fenster wieder so zuzuziehen, dass das Ehepaar erst gar keinen Verdacht schöpfte. Auch beschädigt oder verunreinigt hatte der Täter nichts. Erst Tage später bemerkte die Tullnerin, dass ihre Schmuckkassetten verschollen waren. Also erstattete das Paar Anzeige bei der Polizei.

Spuren hatte der Einbrecher aber trotz seiner Sorgfalt hinterlassen. Die Polizei fand Fingerabdrücke. Da es nicht das erste Mal war, dass der 40-Jährige mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, konnten ihm diese zugeordnet werden. Mittels eines europäischen Haftbefehls konnten die bulgarischen Polizeibehörden den Mann im April in seinem Heimatland festnehmen. Anfang Juni wurde er nach Österreich überstellt, wo er sich seither in Untersuchungshaft befand.

In seinem Heimatland wurde der Bulgare festgenommen. | Foto: Ilse Probst
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Erfahrener Einbrecher

An Übung mangelte es dem Bulgaren nicht: In mehreren europäischen Ländern musste er bereits Haftstrafen wegen Einbruchsdiebstahls verbüßen. Insgesamt war er 13-mal einschlägig vorbestraft. Zuletzt hatte er versucht, in Dänemark in ein Pflegeheim einzubrechen. Die Tat in Tulln beging er nur etwa zwei Monate nach seiner Entlassung aus der Strafhaft.

In Österreich brach er 2019 schon einmal in ein Wohnhaus ein. Auch damals nutzte er ein gekipptes Fenster, um einzudringen. Er erbeutete damals Schmuck im Wert von 22.600 Euro.

Zu viereinhalb Jahren Haft wurde der Mann verurteilt. | Foto: Katharina Schrefl
  • Zu viereinhalb Jahren Haft wurde der Mann verurteilt.
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Der Schöffensenat sprach den Bulgaren schuldig im Sinne der Anklage und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Außerdem wurden die 540 Euro, die der Mann durch den Verkauf des Diebesgutes verdient hatte, für verfallen erklärt. Er darf den Profit seiner Straftat also nicht behalten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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