Unfall ließ viele Fragen offen

Das Opfer Bekam Avdylaj mit Rechtsanwalt Johannes Öhlböck auf dem Bezirksgericht in Tulln. | Foto: Zeiler
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TULLN. "Ich hab’ ihm gesagt, dass das eine schnelle Gesichte ist, schließlich hat es sich angehört wie ein stinknormaler Auffahrunfall", so der Tullner Rechtsanwalt Johannes Öhlböck. "Dass da so eine phantastische Geschichte herauskommt, die such durch Fakten belegen lässt, damit hätte ich nie gerechnet", fügt Öhlböck hinzu.
Es war vor einem knappen Jahr, als Bekim Avdylaj mit seinem Auto morgens zur Arbeit fahren wollte, als ihm plötzlich ein junger Bursch auffuhr. Torkelnd kam dieser auf Avdylaj zu, der vermutete, dass Patrick M. schwer alkoholisiert war. Wie sich herausstellte, hatte der Unfallverursacher jedoch einen Drogencocktail mit K.O.-Tropfen intus, der sich am Bezirksgericht für "nicht schuldig" bekannte. Er könne sich an nichts erinnern, wisse nicht, dass er diese eingenommen habe. M. habe keine Drogen genommen – er war in Ollern bei einem Freund, wollte sich eine Musik-CD abholen, so die Aussage des Angeklagten, der im Gegenzug beim Autozangeln half.

Kumpel habe ihm Schlaftablette verabreicht
Gegen Mitternacht sei er müde geworden, er habe sich hingelegt, der Kumpel soll ihm eine Schlaftablette verabreicht haben. Zu einem späteren Zeitpunkt habe er Durst bekommen, ein Grapefruitsaft wurde ihm kredenzt. Warum er zum Zeitpunkt des Unfalles eine blaue Zunge und Finger hatte – die von der Einnahme von Rohypnol stammen könnten (lt. Sachverständigen-Gutachten) könne M. auch nicht erklären. Jedenfalls wurde festgestellt, dass der Bursch K.O.-Tropfen intus hatte. Die Sachverständige erklärte: "Bei Einnahme dieser kann das Gehirn für längere Zeit nichts speichern", das Kurzzeitgedächtnis jedoch funktioniere, nur deshalb konnte M. überhaupt von Ollern nach Tulln gelangen. Klar ging jedoch hervor, dass der Angeklagte aus toxikologischer Sicht nicht in der Lage war, ein Fahrzeug zu lenken.

Plötzlich kommt zweiter Unfall ins Spiel
Jener Mann, der Patrick M. die "Mittelchen" verabreicht haben soll, erzählte eine andere Geschichte: Der Angeklagte soll gegen 3 Uhr Früh von ihm weggefahren sein, kam gegen halb sechs Uhr wieder, krachte ihm ins Auto, um sodann wieder abzuhauen. Er soll nüchtern gewesen sein. K.O.-Tropen hätte er keine zu Hause. Die zeitlichen Lücken, wo sich M. zwischen 3 und halb sechs sowie danach bis acht aufhielt, konnten bei der Verhandlung nicht geklärt werden, wie Verteidiger Stefan Schwalm zusammenfasste.
Der Zeuge jedenfalls wisse nicht, wie M. zu den K.O.-Tropfen gekommen sei. Mit den Worten: "Die Ahnungslosigkeit bei substituierten Patienten wäre nicht glaubwürdig", zielte die Sachverständige auf den Zeugen ab.
Nach einer zehnminütigen Pause sprach Richter Fries Patrick M. frei, seine Begründung dafür: Als Begründung gab er an, dass die Ergebnisse des Strafverfahrens nicht ausreichen, es konnte nicht festgestellt werden, wie die Substanzen in den Körper von M. gelangt seien, zudem sei der Zeuge nicht glaubwürdig.
Infos auch unter: Dr. Johannes Öhlböck, http://www.raoe.at

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