Urteil am Landesgericht
Vergewaltigungsprozess endete mit Freispruch
BEZIRK TULLN (pa). Erleichtert verließ ein 62-Jähriger gemeinsam mit Verteidiger Harald Hauer das St. Pöltner Landesgericht, nachdem er von den Vorwürfen der Vergewaltigung und der schweren Nötigung mit einer Strafdrohung zwischen fünf und 15 Jahren Haft freigesprochen worden war (nicht rechtskräftig).
Jahrelang hatte der Beschuldigte eine Beziehung zu einer rund 20 Jahre jüngeren Frau aus dem Bezirk Tulln. Als es immer häufiger zu Auseinandersetzungen kam, zog die Frau in das angrenzende Wohnhaus ihrer Eltern. Im Frühjahr 2017 kam es, laut Aussage der Frau, zu einem Streit, bei dem sie der Angeklagte gepackt und in seine Garage gezerrt habe. Dem widersprach nicht nur der 62-Jährige, sondern auch dessen Tochter, die der Schöffensenat als ausgesprochen glaubwürdig einschätzte.
Zwei Versionen
Zum Hauptvorwurf der Vergewaltigung sah sich der Senat mit zwei völlig verschiedenen Versionen konfrontiert. Die Frau behauptete, einem Hilferuf ihres Ex nachgekommen zu sein, dem schließlich eine heftige Auseinandersetzung folgte. „Du kommst mir da nicht mehr lebend raus!“, soll der Mann gedroht und sie dabei gewürgt haben. Da sie keine Luft mehr bekommen und gedacht habe, jetzt sei es aus, habe sie geäußert: „Ich mache alles, was du willst!“ Den darauf folgenden Oralverkehr habe er nur deshalb abgebrochen, weil sie mit heftigem Brechreiz aufs Klo musste. Später habe er gemeint: „Ich wollte dich nicht umbringen, ich wollte dir nur zeigen, dass ich es könnte!“
Finanzielles Interesse
Aus Sicht der Verteidigung handle es sich bei diesem Vorwurf um eine Verleumdung seines Mandanten. Die Schilderungen der Frau seien schon aufgrund eines körperlichen Handicaps nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus habe sie ein massives finanzielles Interesse und mit ihrer Anzeige bei der Polizei, erreichte sie, dass sein Mandant das Haus räumen musste. Die Teilschmerzensgeldforderung von 12.000 Euro wies Hauer daher umgehend zurück.
Die Schöffen zweifelten an der umfassenden Glaubwürdigkeit der Frau, wobei die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zwar davon ausging, dass die Zeugin nicht absichtlich gelogen habe, dass aber auch nicht mit der erforderlichen Sicherheit von einer Schuld des 62-Jährigen auszugehen sei. Gutachter Werner Brosch diagnostizierte bei der Frau eine posttraumatische Belastungsstörung, deren Ursache jedoch auch nur möglicherweise auf ein derartiges Erlebnis zurückzuführen sei. Staatsanwalt Karl Fischer gab vorerst keine Erklärung zum Freispruch des Angeklagten ab.
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