Zwei Jahre Haft für Gewohnheitseinbrecher
BEZIRK TULLN (ip). "Er ist ein Gewohnheitstäter, der in alte Muster zurückfällt, wenn es ihm nicht gut geht“, kommentierte der Richter am Landesgericht St. Pölten die mittlerweile 16. Verurteilung eines 62-jährigen Pensionisten aus dem Bezirk Tulln, der überschießend geständig neun Einbruchsdiebstähle zugab.
Als Tatorte wählte der Beschuldigte zwischen 2010 und 2011 insgesamt fünfmal den Tennisverein von Absdorf, 2013 und 2014 suchte er mehrmals einen Landwirt heim, der seine Produkte in einem frei zugänglichen Stadel verkaufte und für ehrliche Kunden eine versperrte Handkassa dazustellte. Nach mehreren Einbrüchen installierte der Landwirt eine Überwachungskamera, der der Pensionist am 22. März 2014 ins Netz ging.
Schwerer hatte es der Angeklagte beim Absdorfer Tennisverein. Mit einem Pflasterstein brach er zunächst die Tür des Vereinshauses auf, öffnete eine weitere Türe und knackte mit einem Schraubenzieher schließlich die Handkassen.
Die Bagatellgrenze erreichte der Einbrecher mit einer Gesamtbeute von rund 780 Euro nicht. Dennoch fasste er zwei Jahre Haft aus (nicht rechtskräftig). Der Richter dazu: „Bei Ihrem Vorleben kann es heute keine guten Nachrichten geben!“
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