Gebührenanpassungen: Tulln erhöht um 1,8 Prozent
TULLN. Um 1,8 Prozent (Index) wurden die nachstehenden Gebühren in der Tullner Gemeinderatssitzung erhöht: KFZ-Abstellplatz und Aufschließungsabgabe, Wasser, Kanal, Fäkalien, Hundeabgabe, Parkgebühren, Tarife und Eintrittspreise der Tullner Sport- und Freizeiteinrichtungen, Musikschulgeld, Beiträge für die Nachmittagsbetreuung, Kindergärten und Schulgelder für HAK/HAS.
Exemplarisch bedeutet das z.B.:
> Plakatierung Litfaßsäulen, 7 Tage in Größe A1: alt € 64,- > neu: € 65,20 (ab 1.1.2019)
> Kostenbeiträge Kindergärten: Bis 20 Std. Betreuung: alt € 50,- > neu € 51,- pro Monat (ab dem Schuljahr 2018/2019)
Beim Friedhof – konkret bei den Grabstellen (Verlängerungs-)gebühren, den Gebühren für die Benützung der Leichenkammer und der Aufbahrungshalle und den Gebühren für die Be- und Enterdigung – erfolgt zusätzlich zu den 1,8 Prozent eine Indexanpassung gem. Gemeinderatsbeschluss vom 3. November 2010 die jährliche Anhebung um 5 Prozent, um langfristig eine bessere Kostendeckung für die Friedhofsausgaben zu erzielen. Daraus ergeben sich z.B. diese Kosten:
> Reihengrab (Einzel) für 10 Jahre: alt € 368,- > neu € 393,-
> Randgrab (Doppel) für 10 Jahre: alt € 900,- > neu € 961,-
Bei den Gebühren für Gräber mit vorgefertigten Fundamenten wurden nur die Indexerhöhungen berechnet, da bei der seinerzeitigen Grabstellengebührenberechnung die tatsächlichen Baukosten zugrunde gelegt wurden.
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