Bezirk Tulln
Frauen in der Wirtschaft stärken denn sie haben's drauf

Nina Stift ist Unternehmerin und Inhaberin der Stift Mode GmbH in Tulln. | Foto: Privat
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  • Nina Stift ist Unternehmerin und Inhaberin der Stift Mode GmbH in Tulln.
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Frau in der Wirtschaft Tulln zum Weltfrauentag: „Betriebliche Kinderbetreuung kann Game-Changer sein“

BEZIRK. Eine positive Bilanz zum Weltfrauentag 2023 zieht die Bezirksvorsitzende von Frau in der Wirtschaft (FiW) Tulln, Linda Bläuel:

„Heuer ist eine unserer langjährigen Forderungen erfüllt worden: Gemeinsam mit dem Land NÖ haben wir als FiW ein Kinderbetreuungspaket geschnürt, das den Frauen in der Wirtschaft das (Familien-)Leben erleichtern wird.“

Die Eckpunkte des Kinderbetreuungspakets sind die Schließung der Karenzlücke für Kinder zwischen zwei und 2,5 Jahren, die Reduzierung der Kindergarten-Schließtage in den Sommerferien von drei auf eine Woche und die flächendeckende Nachmittagsbetreuung. Besonders betont Linda Bläuel auch die Möglichkeit zur Kinderbetreuung direkt im Betrieb:

„Ein Betriebskindergarten ist oft nur für große Betriebe möglich. Aber eine Tagesmutter oder einen Tagesvater im Betrieb zu haben, die oder der die Kleinkinder der Mitarbeiter und auch der Unternehmerinnen betreut, kann ein Game-Changer sein: für entspannteres, flexibleres Arbeiten und mehr Work-Life-Balance und Zufriedenheit für alle.“

Mehr Frauen selbstständig

Fast jedes zweite Unternehmen in NÖ (47,1 Prozent) wird aktuell von einer Frau geführt. Frau in der Wirtschaft NÖ als Interessenvertretung setzt daher auch auf Service: Vom „Leadership-Lehrgang“ über die Webinarreihe „Gemeinsam Digital Fit“ bis zur Kampagne „g‘lernt is g‘lernt“ reicht das Angebot. Aktuell fordert Frau in der Wirtschaft NÖ eine Erhöhung des Freibetrags für Kinderbetreuung: Dieser soll von derzeit 1.000 Euro auf mindestens 2.000 Euro und die Altersgrenze von aktuell bis zum 10. Lebensjahr auf bis zum 14. Lebensjahr erhöht werden.

Aus Sicht einer Selbstständigen

"Ich komme aus einer Familie von Selbstständigen. Da mir der Weg in die Selbstständigkeit sozusagen in die Wiege gelegt wurde, hat sich für mich gar keine andere Frage gestellt. Ich wollte schon als junge Frau in die Firma und bin so automatisch in die Selbstständigkeit geschlittert",

verrät Nina Stift, Inhaberin der Stift Mode GmbH.

"Eine Frau muss natürlich viel mehr leisten als Männer, Haushalt, Job und Familie ... ich glaube es ist eine Einteilungssache. Frauen gehen schließlich gerne arbeiten, um unter Leute zu kommen und etwas leiten zu können. Trotzdem ist es eine Herausforderung alles unter einen Deckel zu bekommen. Selbstständigkeit ist – egal ob für Frauen oder Männer – eine Herausforderung. Doch es bringt auch Vorteile mit sich. Man kann sich seinen Job einteilen und ist nicht von einem Vorgesetzten abhängig. Man hat die Freiheit zum Frisör zu gehen oder einen Kaffe zu trinken, ohne jemanden fragen zu müssen. Doch man muss sehr selbstorganisiert sein und an alles denken",

so die Unternehmerin. Auch auf die Frage, was in Zukunft getan werden kann um Frauen in der Wirtschaft oder für die Selbstständigkeit zu unterstützen, weiß Nina Stift eine Antwort:

"Zuallererst sollte das Gehaltsschema gleich sein für Männer und Frauen. Frauen sollten auch mutiger sein und ihre Ziel verfolgen. Man kann auch die Vorteile sehen, dann schafft man das."

Wichtige Tipps

Ganz oft ist es das Ja-Sagen, wenn Frau gefragt wird, ob sie eine Führungsposition übernehmen will. Es ist leider immer noch so, dass Frauen sich oft weniger zutrauen als Männer und eher „Nein“ zu einer verantwortungsvolleren Position sagen. Deshalb sind Unternehmerinnen wichtige Role-Models. Bei der Kampagne „G’lernt is g’lernt“ der WKO werden Frauen (vor allem in technischen Berufen) vor den Vorhang geholt: news.wko.at/noe/glernt-is-glernt.

Sollten Frauen in der Wirtschaft mehr gefördert werden?

Buntes Förderprogramm

Die Wirtschaftskammer Niederösterreich und die Initiative Frau in der Wirtschaft NÖ haben eine Liste mit Forderungen aufgestellt um Frauen und auch Männer zu unterstützen und zu entlasten. 

Neue Welt der Arbeit und Bildung

  • Senkung der Lohnnebenkosten für einen attraktiven Wirtschaftsstandort
  • Kleinstunternehmer entlasten: Der Zugang zur Kleinstunternehmerregelung ist zu erleichtern, indem der Betrachtungszeitraum von fünf Jahren entfällt und nur auf Umsätze und Einkünfte abgestellt ist.
  • Vorantreiben Digitalisierung: Neben dem weiteren Ausbau des Breitbandinternets ist es enorm wichtig, die digitale Aus- und Weiterbildung zu forcieren.
  • Digitale Kompetenzen auf allen Bildungsstufen: Digitale Kompetenzen sollen in allen Bildungsstufen eingeführt bzw. ausgebaut werden. Insbesondere auch bei den Lehrberufen sollte hierauf ein zusätzlicher Fokus gerichtet werden.

Gesundheit und Versicherung

  • Sensibilisierung auf genderspezifische Medizin und Vorsorge: Vorsorge und Prävention sind allgemein zentrale Maßnahmen für Steigerung der Gesundheit, weniger und kürzere Krankenstände und spätere Pensionsantritte und weniger Frühpensionen. Z.B. Herunterbrechen des SVA-Gesundheitschecks – gendermedizinisch
  • Entfall der Beitragspflicht während Bezugs von Wochengeld bei aufrechter Gewerbeberechtigung: Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass während des Bezugs von Wochengeld bei aufrechter Gewerbeberechtigung die Beitragspflicht entfällt.

Kinder und Familie

  • Erhöhung des Freibetrages für Kinderbetreuung: Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser bewältigen zu können, ist die Ausweitung des steuerfreien Zuschusses für Kinderbetreuung essenziell. Auch die Erweiterung des Alters der begünstigten Kinder ist wichtig, da die Kinderbetreuung während der gesamten Schulpflichtzeit eine Herausforderung für Eltern darstellt. Zur Erhöhung der Flexibilität der Eltern ist es erforderlich, dass der Freibetrag von derzeit 1.000 € auf mindestens 2.000 € und die Altersgrenze von aktuell bis zum 10. Lebensjahr auf bis zum 14. Lebensjahr erhöht werden.
  • Abschaffung der zwingenden Ruhestellung des Gewerbes bei Wochengeld und Familienzeitbonus: Die Mutter muss die Gewerbeberechtigung ruhendmelden, um Wochengeld zu beziehen. Gerade für Kleinunternehmen stellt dies eine besondere Belastung dar, wenn das Geschäft für diesen Zeitraum geschlossen werden müsste. Dasselbe Problem gilt beim Familienzeitbonus und schreckt daher viele Väter ab, in Karenz zu gehen.
  • Fallen der Zuverdienstgrenze während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes.
  • Entlastung der Unternehmen bei Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen für Mitarbeiter und deren Kinder mit Entfall des Sachbezuges. Gerade, wenn sich mehrere Unternehmen in wirtschaftsstarken Gebieten zusammenschließen wollen, um im Sinne der Mitarbeiterbindung für Mitarbeiter und Kinder eine Betreuungseinrichtung zu schaffen, gilt dies nicht als Anlage des Betriebes und ein begünstigter Besuch der Kinder der Mitarbeiter wäre somit ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und wird dann als Entgeltbestandteil gewertet. Dies soll im Sinne der Entlastung der Betriebe ermöglicht werden.

Pflege

  • Unterstützung pflegender Angehöriger durch Beratung und Kurse.
  • Zuwendungen für Erholung der Betreuenden: Um herausfordernde Betreuungs- und/oder Pflegetätigkeiten über längere Zeiträume durchführen zu können, brauchen Betreuende entsprechende Auszeiten, etwa Erholungsaufenthalte. Diese werden auch schon von der SVA angeboten. Wichtig hierbei wären Zuwendungen für Kosten der Ersatzpflege, damit pflegende Angehörige diese Auszeiten nehmen können.

Pension

  • Zuverdienst bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ohne PV-Beiträge: Bereits seit 2017 zahlen Versicherte, die Anspruch auf eine Alterspension haben, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen sowie das Regelpensionsalter erreicht haben, nur den halben PV-Beitragssatz. Vor dem demographischen Hintergrund und als Beitrag eines nachhaltigen Pensionssystems muss man Anreize schaffen, damit Unternehmerinnen länger im Erwerbsleben bleiben. Bereits seit längerem kann jeder Pensionist neben dem Bezug einer Alterspension - nicht bei Frühpensionen - unbegrenzt dazuverdienen. Für eine Erwerbstätigkeit neben einem Pensionsbezug müssen jedoch PV-Beiträge (und auch andere SV-Beiträge) bezahlt werden.
Nina Stift ist Unternehmerin und Inhaberin der Stift Mode GmbH in Tulln. | Foto: Privat
Linda Bläuel | Foto: Margarete Jarmer

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