Goldmann meldet Insolvenz
Betriebsrat Strametz setzt auf Unterstützung der AK und des AMS
Die Mitarbeiter wurden über die bevorstehende Insolvenz informiert. Die Auszahlung der Juni-Gehälter ist fraglich.
TULLN. Seit der Wirtschaftskrise 2009 befinde sich die Firma Goldmann Druck AG in einem laufenden Restrukturierungsprozess, heißt es in der Presseaussendung des Vorstandes vom vergangenen Freitag. Maßnahmen zur Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses seien umgesetzt worden, doch vor kurzem hätten sich die Umstände geändert, wodurch das Ziel der außergerichtlichen Sanierung der Goldmann Druck AG nicht mehr erreicht werden kann. Das bedeutet, dass ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss.
165 Mitarbeiter erhalten für Juni voraussichtlich kein Gehalt
Wo der Vorstand aktuell meldet, dass „die Mitarbeiter im Insol-venzverfahren verlässlich entlohnt werden“, ist dies aus Sicht des Betriebsratsvorsitzenden, Rene Strametz, nicht sicher. Jedoch hofft er, dass „bald eine Lösung zugunsten des Unternehmens und der Mitarbeiter gefunden wird“, zumal er auch in Kontakt mit dem Vorstand sei, so Strametz. „Auch die Arbeiterkammer hat ihre Unterstützung zugesagt und steht den Kollegen in der Tullner Bezirksstelle für Beratungen zur Verfügung. „Wir hoffen jedenfalls, dass die Turbulenzen schnell geklärt werden, um die 165 Arbeitsplätze in der Region zu erhalten“, so der Vorsitzende.
Die Arbeiterkammer bietet kostenlose Beratung und Vertretung durch den Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) an, berät über die Auswirkungen der Arbeitgeberinsolvenz auf das Arbeitsverhältnis.
Beratungen über die rechtliche Situation bei Weiterbeschäftigung und über die Möglichkeiten der Auflösung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz werden gegeben.
Das AMS informiert:
Die Insolvenz hat zunächst keineAuswirkung auf das aufrechte Arbeitsverhältnis. Die Insolvenz-eröffnung beendet auch nicht automatisch das Arbeitsverhältnis. Die offenen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis sind bei Vorliegen eines Insolvenztatbestandes durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) gesichert.
Die ArbeitnehmerInnen können mit Hilfe der AK ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden und bei der IEF-Service GmbH Insolvenz-Entgelt beantragen.
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