Nachbeschriftung am Flughafen
Tullner Unternehmen schildert Zoll-Schikane nach Nepal-Import
- Geschäftsführer Manoj Paudel im „Erlebe Nepal“.
- Foto: Victoria Edlinger
- hochgeladen von Victoria Edlinger
Tullner Unternehmen berichtet über außergewöhnliche Zollabfertigung am Flughafen Wien-Schwechat
TULLN. Ein Tullner Unternehmen schildert eine belastende Erfahrung bei der Zollabfertigung am Flughafen Wien-Schwechat. Der Betrieb „Erlebe Nepal“, der seit mehreren Jahren Waren aus Nepal importiert, musste im Zuge einer Kontrolle Textilien direkt vor Ort unter schwierigen Bedingungen nachbeschriften.
Das Unternehmen arbeitet nach eigenen Angaben seit rund acht Jahren mit Produzenten in Nepal zusammen und passt die Waren laufend an europäische Kennzeichnungsvorschriften an. Laut Geschäftsführer verliefen frühere Zollabfertigungen grundsätzlich problemlos. Auch bei kleineren Unstimmigkeiten bei der Beschriftung seien bislang meist kulante und praktikable Lösungen gefunden worden.
- Stoffe und Gewand stammt aus Nepal.
- Foto: pexels / Marina Zvada
- hochgeladen von Victoria Edlinger
Erst kürzlich wollten der Geschäftsführer und seine Frau erneut eine Lieferung aus Nepal am Flughafen Wien-Schwechat verzollen. Nach der Bezahlung der Gebühren und der Vorbereitung der Unterlagen durch den Spediteur kam es zu einer genaueren Kontrolle der Ware durch den Zoll.
Aufwendige Beschriftung
Im Lagerbereich des Flughafens wurden mehrere Kartons geöffnet und die Etiketten der Kleidungsstücke überprüft. Dabei wurde laut Angaben des Unternehmens darauf hingewiesen, dass die Materialkennzeichnung der Kleidung nicht ausschließlich auf Englisch erfolgen dürfe, sondern zusätzlich in deutscher Sprache vorhanden sein müsse.
Da eine Nachbeschriftung laut Unternehmen unmittelbar vor Ort erfolgen sollte, standen der Geschäftsführer und seine Frau vor einer schwierigen Situation. Um eine Weiterleitung an die Marktaufsichtsbehörde und weitere Verzögerungen zu vermeiden, entschieden sie sich schließlich dazu, die Etiketten direkt in der Lagerhalle anzupassen.
Dafür wurden zunächst Materialien in Schwechat besorgt. Anschließend begann die händische Beschriftung der Kleidungsstücke in der Lagerhalle des Flughafens. Nach Angaben des Unternehmens mussten rund 500 Kleidungsstücke aus sieben Kartons bearbeitet werden.
- Die Kleidung wird importiert.
- Foto: Victoria Edlinger
- hochgeladen von Victoria Edlinger
Die Arbeiten dauerten mehrere Stunden. Die Etiketten wurden von Hand zugeschnitten, beschriftet und an den Kleidungsstücken befestigt. Teilweise durfte die Materialangabe – etwa „100 % Baumwolle“ oder „100 % Seide“ – direkt auf bestehende Etiketten geschrieben werden, wodurch sich der Aufwand etwas verringerte.
Schwierige Bedingungen aber bisher überwiegend positive Zusammenarbeit
Als besonders belastend beschreibt das Unternehmen jedoch die Bedingungen, unter denen die Arbeiten durchgeführt werden mussten. Die Beschriftung erfolgte über Stunden hinweg knieend auf dem schmutzigen Boden der Lagerhalle. Um die neue Ware zumindest etwas vor Verschmutzung zu schützen, wurden mitgebrachte Decken verwendet.
Insgesamt dauerte die Abfertigung deutlich länger als üblich. Während die Abholung der Waren normalerweise innerhalb weniger Stunden abgeschlossen sei, nahm der gesamte Vorgang nahezu einen ganzen Arbeitstag in Anspruch.
Trotz der belastenden Erfahrung betont das Unternehmen, dass die Zusammenarbeit mit dem Zoll in der Vergangenheit überwiegend positiv verlaufen sei. Der aktuelle Vorfall habe jedoch gezeigt, wie schwierig kurzfristige Nachkennzeichnungen direkt am Flughafen insbesondere für kleinere Importbetriebe sein können und fordert klarere Informationen sowie praktikablere Lösungen für Nachkennzeichnungen im Rahmen von Zollkontrollen.
Rechtliche Lage für Unternehmen
Beim Import von Waren aus EU-Drittstaaten wird bei der Einfuhrverzollung neben der Berechnung des Zolls und der Zollabgaben auch geprüft, ob für die „Inverkehrbringung“ sämtliche Vorschriften der EU eingehalten werden. Bei der Einfuhr von Textilien sind dies hauptsächlich die Kennzeichnungsvorschriften.
"Im konkreten Fall kommen hier die Bestimmungen der EU-Textilkennzeichnungsverordnung zum tragen. Die Fasernamen müssen in der Amtssprache des Mitgliedstaats angegeben werden, in dem der Verbraucher das Produkt erwerben kann. Die Verpflichtung zur Kennzeichnung liegt beim Importeur", so Patrick Hartweg, Leiter Abteilung Außenwirtschaft, Europa und Verkehrspolitik der Wirtschaftskamme NÖ. "In einem solchen Fall bestehen für den Importeur drei Möglichkeiten:
Behebung des Mangels (dies wurde im konkreten Fall gewählt), Retournierung der Ware an den Absender oder Vernichtung der Ware". Für Textilien ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). "Rechtlich ist nach meinem bisherigen Kenntnisstand die Behörde korrekt vorgegangen", so Hartweg und ergänzt: "Die Abteilung Außenwirtschaft der Wirtschaftskammer ist gerne in allen Fragen zum Import und Export Erstansprechpartner für niederösterreichische Betriebe. Lieber eine Frage zu viel stellen, als eine zu wenig".
Das könnte dich auch interessieren:
Aktuelle Nachrichten aus Niederösterreich auf
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.