Betrugsverdacht auf der BH: 4.000 Akten werden durchforstet
Überstunden auf der BH Tulln nach Betrugsverdacht: Beamter soll bei der Ausstellung von Aufenthaltskarten Gebühren in eigene Tasche gesteckt haben.
TULLN. "Das müssen wir so schnell wie möglich aufarbeiten", sagt Bezirkshauptmann Andreas Riemer.
Ein Beamter soll seit Jahren bei der Ausstellung von Aufenthaltskarten (siehe "Zur Sache") einen Teil der Gebühren in die eigene Tasche gesteckt haben. Am 21. April hat Riemer deshalb Anzeige bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten erstattet: "Das musste ich machen, das ist einfach verpflichtend", sagt er.
70.000 Euro Schaden
Der Schaden liegt allein im heurigen Jahr bei etwa 6.000 Euro, gesamt geht man von etwa 70.000 Euro aus, wie Leopold Grünner, Leiter der Innenrevision beim Land NÖ, mitteilt: "Man geht aber davon aus, dass die meisten Verfehlungen in den unmittelbar vergangenen Jahren getätigt wurden. Das bedeutet auch, dass die Zahl eher linear berechnet wurde", so Grünner gegenüber den Bezirksblättern Tulln.
Aufgedeckt hat den Betrugsverdacht ein Kollege. Riemer hat die Anzeige ohne zu zögern umgehend erstattet. Gegenüber den Tullner Bezirksblättern betont der Bezirkshauptmann, dass er über die Tat "schockiert ist und der Beamte auf die anderen Mitarbeiter, die korrekt arbeiten, ein schlechtes Licht wirft".
Aufarbeitung beginnt
4.000 Akten werden nun überprüft. "Das wird in Teams durchgeführt", so Riemer, dass Überstunden in den nächsten Wochen unumgänglich sind. Die Leitung übernehmen die Mitarbeiter von Innenrevisions-Chef Grünner, der Aufwand wird enorm: "Schließlich haben wir neben den elektronischen auch Papierakten, die zu überprüfen sind. Und wir wissen auch noch nicht, wie tief wir graben müssen", geht er davon aus, dass dies einige Wochen dauern werde.
Die sorgfältige Aufarbeitung der "sehr großen Manipulation", wie Grünner es beschreibt ist unumgänglich. Fest steht jedoch, dass jene Personen, denen die Karten ausgestellt wurden, keinen Schaden erleiden. "Die Aufenthaltstitel wurden nicht 'getürkt'. Es ist nichts zu Unrecht vergeben oder verkauft worden", so Grünner, dass die Betroffenen für das Dokument ordnungsgemäß bezahlt haben, die Gebühren jedoch vom zuständigen Beamten teilweise nicht abgeführt worden sein sollen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zur Sache:
Aufenthaltskarten müssen persönlich bei der Niederlassungsbehörde beantragt werden. In unserem Falle bei der BH Tulln. Mit der Karte sind Ausländer berechtigt, in Österreich zu arbeiten oder zu studieren.
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