Verfahren voller Widersprüche
Für Richter Slawomir Wiaderek war am Ende der Verhandlung kein Misshandlungsvorsatz erkennbar.
BEZIRK TULLN. Auch die fortgesetzte Verhandlung gegen einen 27-jährigen Arbeiter, der wegen Körperverletzung angeklagt war, lieferte kein klares Bild über einen Vorfall am 19. Februar 2014 im Bezirk Tulln. Die letzte Zeugin behauptete, sie leide an Vergesslichkeit und habe keinerlei Erinnerungen an die Auseinandersetzung des Beschuldigten und seinen 24-jährigen Kontrahenten, der dabei zu Sturz kam und sich einen Bruch des Mittelhandknochens, sowie Abschürfungen zugezogen hatte.
Zweifel über den Hergang blieben
„Ein Verfahren voller Widersprüche“, nannte es der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek. Trotz zahlreicher Zeugen blieben massive Zweifel über den Hergang. Allerdings, so der Richter, sei für ihn kein Misshandlungsvorsatz erkennbar.
Wiaderek sprach den Angeklagten frei. Das Urteil nahm auch Staatsanwalt Karl Wurzer an, der aufgrund der verschiedenen Versionen im Zeugenstand kein deutliches Verschulden mehr erkennen konnte.
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