Schwerer Start für Ex-Flüchtlinge mit Rot-Weiß-Rot-Karte

ROTTENEGG (fog). Seit 1. Juli 2011 gibt es die "Rot-Weiß-Rot-Karte". Diese Regelung zielt auf Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften ab. Die "Rot-Weiß-Rot-Karte" wurde von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung im Jahr 2011 bei 16 Personen und heuer bei 21 Personen (inklusive Kindern) vergeben. In der Praxis kommt die "Rot-Weiß-Rot-Karte" auch nach negativen Asylverfahren zur Anwendung, wenn sich die Flüchtlinge bereits seit Jahren hier aufhalten, integriert sind und eine Abschiebung unmenschlich wäre. Zwei alleinstehende Frauen und ihre Kinder – Tschetschenen und Ukrainer – aus dem Caritas-Flüchtlingshaus in Rottenegg erhielten kürzlich die "Rot-Weiß-Rot-Karte plus". Das heißt, sie dürfen sich in Österreich niederlassen und müssen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die sie einmal jährlich nachzuweisen haben. Beide Frauen tun sich schwer, auf eigene Beine zu kommen. Die Tschetschenin Hava Magamadowa geht zwar einer geringfügigen Beschäftigung nach, sie ist Reinigungskraft in Walding, aber die 37-Jährige braucht einen Job mit dem sie eine Wohnung und ihre vier Kinder erhalten kann. Derzeit hat sie weder eine Wohnung noch einen Vollzeitjob und dürfte sich eigentlich im Caritas-Flüchtlingshaus nicht mehr aufhalten. Ähnlich geht es der Ukrainerin Irina Moheshvili. Die ebenfalls 37-Jährige hat eine Tochter und ist derzeit auch geringfügig als Reinigungskraft beschäftigt, ist aber ausgebildete Köchin und arbeitete ehrenamtlich im Seniorenheim Walding mit.

Opfer der Bürokratie

Beide Frauen sind seit sieben Jahren in Österreich und würden am liebsten in der Region bleiben, weil ihre Kinder in den Kindergarten Walding beziehungsweise in die Neue Mittelschule Puchenau gehen.
"Sie hängen in der Luft, weil Arbeit finden nicht so schnell geht", sagt die Leiterin des Flüchtlingshauses Maria Krieger. Erschwert wird die Sache durch eine undurchsichtige Bürokratie und keine Übergangsfristen. "Ich wusste zwar, dass ich die Rot-Weiß-Rot-Karte erhalte, aber ich wusste nicht ab welchem Zeitpunkt. Wie soll ich mir da einen Job suchen", so die Ukrainerin Irina. Durch die ständigen Bundesgesetzesnovellen im Fremdenrecht ist es selbst für Behörden schwer durchzublicken. Auf Anfrage der BezirksRundschau im Büro von Soziallandesrat Josef Ackerl stellte sich heraus, dass die beiden Anspruch auf die Mindestsicherung "im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung" haben, also 773 Euro monatlich. "Wir haben jetzt einen Arbeitskreis wegen der Rot-Weiß-Rot-Karte eingerichtet. Es gibt Nachholbedarf", sagt Albert Hinterreiter vom Büro Ackerl. Hilfe für die beiden Frauen in Rottenegg: Caritas, Tel. 07234/8789312.

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