Sportstätten, Spielplätze und Co.
Das ist derzeit in Villach erlaubt

Anders als im Europapark in Klagenfurt sind in Villach bereits alle Spielplätze wieder geöffnet.  | Foto: Pixabay
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Was ist in Villach – nach den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land Kärnten – derzeit erlaubt? Ein Überblick.

Punkt eins: Sportstätten. Öffentliche Sportstätten dürfen, sofern sie geöffnet sind und die erforderlichen Abstände eingehalten werden, benutzt werden. Gruppen dürfen inklusive Trainerin oder Trainer nicht größer als zehn Personen sein. Wenn jemand beispielsweise einen Yoga-Kurs am Wasenboden abhalten möchte, ist dies erlaubt – sofern die Abstände eingehalten werden.

Trendsportanlage am Wasenboden: Diese wird ab Freitag wieder geöffnet.Zwar gab es dort kürzlich Beschmierungen, diese beeinträchtigen aber den Betrieb nicht. Anzeige wurde erstattet. Sportreferent Harald Sobe appelliert an die Villacher: „Die Trendsportanlage ist für alle Villacher gedacht, die Öffnung funktioniert aber nur, wenn sich alle an die Regeln halten. Ich ersuche daher dringend, die Anlage nicht zu beschmieren oder zu beschädigen.“ Auch auf der Trendsportanlage gilt: Bitte Abstand halten, sollte das nicht möglich sein, bitte Masken verwenden.

Silbersee und Freibäder: Der Bereich um den Silbersee ist grundsätzlich offen, auch hier gilt: Abstände einhalten. Man darf auch ins Wasser, Sonnenliegen ist derzeit aber noch nicht gestattet. Eine entsprechende Regelung der Bundesregierung wird es nach derzeitigem Stand voraussichtlich nicht vor 29. Mai geben.

Dobratsch: Die Dobratschstraße ist seit einiger Zeit wieder geöffnet. Auch hier gilt: Die Abstände sind einzuhalten.

Spielplätze: Die städtischen Spielplätze sind seit 1. Mai geöffnet. Bitte nach Möglichkeit Abstände einhalten. Kinder unter sechs Jahren müssen keine Masken tragen. Ältere Kinder müssen dies nur, wenn die Abstände nicht eingehalten werden, heißt es auf Nachfrage seitens der Stadt Villach.

Kurzparkzonen: Bis Ende Mai sind weiterhin keine Gebühren in der innerstädtischen Kurzparkzone zu entrichten. Aber: Um Dauerparken zu verhindern, gilt eine Kurzparkzeit von drei Stunden. Bitte Parkuhren verwenden.

Kindergärten: Nach Verordnung des Landes Kärnten sollten nach Möglichkeit der Eltern Kinder derzeit weiterhin zu Hause betreut werden. Das Land Kärnten empfiehlt Gruppen mit je maximal zehn Kindern. Dasselbe gilt für die Horteinrichtungen.

Grillplatz an der Gail: Dieser ist wieder geöffnet. Auch hier gelten die Abstandsregeln.

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