Freier Auslauf
Hundefreilaufzonen in Villach
Um seine Vierbeiner ohne Leine laufen zu lassen, gibt es einige Hundefreilaufzonen. Wir haben Tipps.
VILLACH. Das Hundesportzentrum Villach West, in unmittelbarer Nähe der Villacher Alpen Arena, umfasst eine Fläche von rund 1500 Quadratmetern und ist entsprechend stabil eingezäunt. Für die Hundebesitzer sind genügend Sitzbänke vorhanden und Wasserspender sorgen für Erfrischung bei den Hunden. Die verpflichtenden Benützungsregeln garantieren einen kontrollierten Freilauf ohne Leine. (Infos. 0664/1601933)
Städtische Hundefreilaufzone St. Magdalener Straße
Die ca. 1.800 m² Hundefreilaufzone der Stadt Villach befindet sich in der St. Magdalener Straße/Trattengasse in der Nähe des Villacher Zentralfriedhofs. Auch hier gibt es eine überdachte Sitzbank, vier Sitzbänke sowie eine Trinkwassersäule mit zwei gut erreichbaren Wasserhähnen und einer Hundedusche. Verantwortlich dafür ist die Abteilung Stadtgrün Villach.
Pflichten und Regeln
Hundegackerl:
Für die Entsorgung der Hinterlassenschaften der Hunde sind die Hundehalterinnen und –halter verantwortlich. Das Sackerl dafür gehört in die Mülltonne, also den Restmüll. Laut Straßenverkehrsordnung haben Hundebesitzer dafür zu sorgen, dass Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen durch die Hunde nicht verunreinigt werden. Im gesamten Stadtgebiet gibt es 178 Gassimaten, aus denen Sackerln entnommen werden können (pro Jahr werden im Schnitt rund 1,5 Millionen Sackerln entnommen). Die Abteilung Stadtgrün füllt die Gassimaten wieder auf. Hundekot enthält Krankheitserreger oder Parasiten, die andere Tiere und auch den Menschen gefährden können.
Dazu Vizebürgermeisterin Irene Hochstetter-Lackner: "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Stadtgrün achten stets darauf, dass die Sackerln für die Hinterlassenschaften der Vierbeiner stets aufgefüllt sind. Wir bitten daher darum, die Sackerln auch zu verwenden und entsprechend in den im gesamten Stadtgebiet aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen." Als Referent für Natur- und Umweltschutz betont Stadtrat Gerald Dobernig: "Fast alle Hundebesitzer handeln seit jeher eigenverantwortlich und informieren sich über die geltenden Regelungen und Pflichten und halten sich auch daran. Ich hoffe, dass es möglich ist, auch diejenigen, die das nicht immer schaffen, von der Wichtigkeit dieser Regeln für ein positives Zusammenleben zu überzeugen. Eine Erhöhung der Strafen sollte das letzte Mittel sein."
Gesetzliche Lage
Laut Gesetz müssen Hunde an öffentlichen Orten, an denen mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, sowie in Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern entweder mit einem Maulkorb versehen sein oder zumindest so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist.
Sonderaktion: 2019 wurden 100 Villach-Trinknäpfe an Innenstadtunternehmen verteilt, um Hunden im Sommer die Möglichkeit zur Stärkung und Abkühlung zu geben.
Hundeabgabe
Wird vom Magistrat Villach eingehoben und beträgt 40 Euro (gleich viel wie in Klagenfurt) für Hunde älter als drei Monate. Hunde in Ausübung eines Berufes oder Erwerbs zahlen 10 Euro, bestimmte Rettungshunde sowie Vierbeiner in Tierheimen sind von der Abgabe ausgenommen. Die Abmeldung eines Hundes nach dessen Tod kann entweder innerhalb eines Monats, oder bis zum 14. Februar des Folgejahres durchgeführt werden.
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