Draubrücke Feistritz
Lösung zeichnet sich ab

Die Draubrücke Feistritz: nun soll Bewegung in die Sache kommen. | Foto: Pixabay
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Bewegung in der Sanierungsfrage Draubrücke Feistritz. Gemeinden zeigen Bereitschaft Kostenanteil zu übernehmen. Minimal-Variante des Radwegs reduziert Kosten, Gemeinden müssten 480.000 statt 700.000 Euro tragen. Land übernimmt 4,8 Mio. Euro. Mitfinanzierung der Gemeinden gilt als Voraussetzung.

PATERNION/WEISSENSTEIN. Die Sanierung der Draubrücke Feistritz – ein Projekt, das seit Jahren zur Diskussion steht. Immer wieder wurde der anvisierte Baustart verlegt, zuletzt auf das Frühjahr 2020.
Die Gründe dafür sind vielfältig, auch die ÖBB – die Brücke führt über Bahngleise – stellte zuletzt ein Jahr lang Vorlaufzeit als Bedingung, um die Gleissperren zu bewerkstelligen.
Aber es sind auch vor allem die beteiligten Gemeinden, Paternion und Weißenstein, die sich quer legten. Dabei ging es um Fragen der Finanzierung und auch um verschiedene Realisierungswünsche. Zuerst wurde ein Gehweg, dann ein Geh & Radweg, dann wieder ein Gehweg gefordert. 

Gemeinden lenken ein

Nun aber kommt Bewegung in die Sache. Sowohl Paternion als auch Weißenstein zeigen die Bereitschaft, einer Kostenbeteiligung nachzukommen. Diese sollte wenn möglich jedoch so gering wie möglich sein, beide Gemeinden stellten die Bitte an das Land Kärnten, eine leistbare Variante für Geh- und Radweg zu evaluieren.
Landesrat Martin Gruber dazu: „Für mich hat eine rasche Lösung im Sinne der Verkehrsteilnehmer Priorität. Deshalb haben wir mit der Fachabteilung alle Möglichkeiten noch einmal angesehen und ich wäre bereit, das Zusatzprojekt „kombinierter Geh- und Radweg“ so zu überarbeiten, dass sich die Kosten für die Gemeinden in einem vertretbaren Rahmen bewegen.“

480.000 statt 700.000 Euro für Gemeinden

Bei der ursprünglich geplanten Breite eines kombinierten Geh- und Radweges hätte es die Gemeinden rund 700.000 gekostet. Wird nur eine kleinere Variante umgesetzt mit einer Breite von 2,40 Meter – was dem untersten Limit entspricht – reduzieren sich die Kosten für Paternion und Weißenstein auf rund 480.000 Euro.

Land trägt 4,8 Mio. Euro

Das Land würde rund 4,8 Millionen Euro investieren.
Landesrat Martin Gruber dazu: „An einer Mitfinanzierung der beiden Gemeinden führt kein Weg vorbei. Das wäre sonst eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Kärntner Gemeinden.“

Mitfinanzierung ist Voraussetzung 

Das heißt, wenn Paternion und Weißenstein bereit sind, ihren Finanzierungsbeitrag für diese Variante in einer Vereinbarung festzulegen, kann der Bautermin im Frühjahr 2020 eingehalten werden – und die Brücke so saniert werden, dass sie am Ende auch für Rad- und Fußgeher wieder benutzbar ist.

Zur Vorgeschichte

Die Situation ist eine Belastung vor allem für die vielen Pendler und Verkehrsteilnehmer, weil die Brücke seit 2016 aufgrund der schweren Schäden nur mehr einspurig befahrbar ist. Trotz mehrerer Gesprächstermine zwischen Land und Gemeinden konnte in den letzten Monaten keine Einigung erzielt werden. Um zumindest den Baustart 2020 einhalten zu können, entschied Landesrat Gruber deshalb, dass die Brücke aus Sicherheitsgründen auch ohne Gehweg saniert werden müsste.

Infos im Überblick

  • Draubrücke Feistritz liegt an der L 39 Glanzer Straße, verbindet die Gemeinden Paternion und Weißenstein
  • Errichtet 1962, seit 2016 nur mehr einspurig befahrbar – bei einer Brückenüberprüfung wurden Schäden an mehreren Bauteilen, Korrosionsschäden sowie Querschnittsschwächungen festgestellt, aufgrund der Bewertung mit Güteklasse 4 wurde eine Gewichtsbeschränkung und die einspurige Befahrbarkeit verordnet.
  • Die Brücke befindet sich außerhalb des Ortsgebietes – jede Sondermaßnahme, die über den normalen Straßen- bzw. Brückenquerschnitt hinausgeht und von einer Gemeinde gewünscht wird, ist von der jeweiligen Gemeinde zu finanzieren. Daher 2017 Gemeinderatsbeschluss der Gde. Paternion zur Mitfinanzierung an der Errichtung eines Gehweges im Rahmen der Brückensanierung. Entgegen dieses Beschlusses standen die beiden Gemeinden seit Ende 2018 auf dem Standpunkt, dass sie zu einer Mitfinanzierung nicht in der Lage und auch nicht verpflichtet sind.
  • Geplanter Baustart Frühjahr 2020
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