Villach
Projekt "Tiroler Straße" steht nicht auf Tagesordnung

Das Projekt entspricht den Vorstellungen der Stadt Villach, man benötige weiteren Wohnraum, heißt es hier | Foto: Pixabay
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Das Projekt wird nicht in Gemeinderatssitzung "beschlossen". Bis 15. November kann man Planungsentwurf einsehen. Recht auf Akteneinsicht ergibt sich dadurch nicht. 

VILLACH. Es ist ein Projekt, das derzeit für Aufregung sorgt: die geplante Immobilie in der Tiroler Straße, auf dem ehemaligen Oetker Areal. Nun äußert sich die Stadt Villach zu der öffentlich gewordenen Kritik, der fehlenden Einsichtnahme in die besagten Gutachten (die Woche berichtete). "Da sich das Projekt in der Tiroler Straße derzeit erst im Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren befindet, haben Dritte noch keine Parteistellung", heißt es aus dem Magistrat. Und weiter: "Derzeit möglich ist ein Anhörungsrecht, was bedeutet, dass Dritte hier selbstverständlich Änderungsvorschläge einbringen können und auch die im Artikel angesprochenen Anwälte im Rahmen der Möglichkeiten informiert wurden. Eine Parteienstellung und dadurch ein Recht auf Akteneinsicht ergibt sich hierdurch aber nicht." 

Nicht auf Tagesordnung

Eine in den Raum gestellte Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung am 6. November wird jedoch "nicht erfolgen". Wörtlich: "Das Projekt Tiroler Straße steht nicht auf der Tagesordnung."
Vielmehr verhält es sich so, dass kürzlich das Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren für das Bauprojekt in der Tiroler Straße kundgemacht wurde. Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Kundmachung bis zum 15. November man die Möglichkeit hat, in den Verordnungsentwurf Einsicht zu nehmen und – gegebenenfalls – Bedenken zu äußern. Erst danach werde das Projekt in den Gremien beraten und gelangt zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat.

Parteienstellung

Grundsätzlich hat sich die Behörde, also der Magistrat Villach, streng an die Gesetze zu halten, heißt es weiter. In diesen Gesetzen ist auch genauestens geregelt, wer eine Parteienstellung hat, also wer zum Beispiel Akteneinsicht nehmen kann, und wer nicht.

Das Gutachten

Auch zum Gutachten selbst äußert sich die Stadt Villach. So heißt es: "Zum angesprochenem Gutachten betreffend den Verkehr ist festzuhalten, dass die Leistungsfähigkeit einer Straße bei jedem Bauvorhaben im Zuge der Untersuchung der Anbindungsmöglichkeiten überprüft wird." Sprich: es geht um die Kapazität der Straße, wie viel Verkehr zuträglich ist. Und dies wird bei jedem Bauvorhaben geprüft, so eben auch hier. 

Einige Fakten

Des Weiteren betont man im Magistrat die Rahmenbedingungen der Stadt. So besteht das Gebiet der Stadt zu 80 Prozent aus Natur- und Grünflächen. Auch ist Villach eine Stadt, die ständig wächst, und zwar um – die viel betonten – 1.000 EinwohnerInnen alle zwei Jahre.
So heißt es wörtlich: "Die Aufgabe einer Stadt ist es daher einerseits, Investitionen von Unternehmen zuzulassen und neue, leistbare Wohnungen zu ermöglichen. Andererseits ist es auch Aufgabe, Zersiedelung möglichst einzuschränken."

Seit 2002 künftiges Siedlungsgebiet

Darüber hinaus sei bereits seit dem Jahr 2002, in dem das örtliches Entwicklungskonzept der Stadt kundgemacht und vom Gemeinderat beschlossen wurde, die fragliche Fläche in der Tiroler Straße als zukünftiges Siedlungsgebiet angeführt worden.

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