Experte im Interview
So verfasst man ein Testament

Das Erstgespräch im nächstgelegenen Notariat ist kostenlos. Dabei wird geklärt, welche Wünsche im Testament umgesetzt werden können. | Foto: reinhard sester.stock.adobe.com
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  • Das Erstgespräch im nächstgelegenen Notariat ist kostenlos. Dabei wird geklärt, welche Wünsche im Testament umgesetzt werden können.
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Der November ist der Monat, in dem der Toten gedacht wird. Ein Thema, das viele gerne aufschieben, ist das eigene Testament. MeinBezirk.at hat dazu Experten befragt.

VILLACH. Der Verein „Vergissmeinnicht – Die Initiative für das gute Testament“ hat österreichweit rund hundert Mitgliedsorganisationen. In Villach sind das etwa das Tierheim, die Diakonie mit dem Pflegeheim Maria Gail, Spielsuchtambulanz oder die Juno. Markus Aichelburg von dem Verein: „Nur 30 Prozent der über 40-Jährigen in Kärnten haben bereits ein Testament gemacht. Dafür gibt es viele Gründe. Etwa verlassen sich viele auf gesetzliche Regelungen, 22 Prozent haben einfach keine Lust oder es ist ein unangenehmes Thema.“ Warum ist es trotzdem so wichtig, auch in jungen Jahren ein Testament zu machen? „Im Vorjahr sind in Österreich fast 8.000 Menschen im Alter zwischen 15 und 60 Jahren verstorben. Nur per Testament kann man selbst bestimmen, was mit seinem Hab und Gut passiert.“ Ein Anliegen der Plattform ist es, den Leuten die Angst vor dem Thema zu nehmen. Aichelburg: „In Kooperation mit der österreichischen Notariatskammer informieren wir seit elf Jahren niederschwellig etwa mit kostenlosen Infoabenden, auch in Villach. Ziel ist es, möglichst früh dafür zu sensibilisieren, dass ein Testament erstens nichts Unabänderliches ist, sondern jederzeit wieder geändert werden kann, und zweitens, dass ein einfaches Testament schon um wenige hundert Euro fachgerecht beim Rechtsexperten erstellt werden kann.“

Erbfolge

Liegt kein Testament vor tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die regelt, wer aus dem Nachlass welchen Anteil erbt – von den eigenen Kindern als erste Linie bis hin zu den Urgroßeltern als vierte Linie. Eine Linie schließt die andere Linie aus, d.h. wenn in der ersten Linie Verwandte vorhanden sind, erbt nur die erste Linie. Auch die Ehepartner sind neben den Kindern erbberechtigt. Unabhängig vom Testament besteht für Ehepartner sowie die direkten Nachkommen ein gesetzlicher Mindestanspruch in der Höhe von 50 Prozent des Erbteils. Der freie Erbteil kann hingegen nach eigenen Wünschen vererbt werden. Mit einer Registrierung im Testamentsregister (Kostenpunkt rund 30 Euro) und der Hinterlegung beim Rechtsexperten kann man sicher gehen, dass das Testament nicht verloren geht.

Das Erstgespräch im nächstgelegenen Notariat ist kostenlos. Dabei wird geklärt, welche Wünsche im Testament umgesetzt werden können. | Foto: reinhard sester.stock.adobe.com
Markus Aichelburg, Leiter des Vereins „Vergissmeinnicht“. Laut Umfragen können sich 40 Prozent der Menschen ohne Kinder vorstellen, an eine gemeinnützige Organisation zu vererben.
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