Klarheit für Vereine!
Drei Fragen an...
1. Was hat sich geändert?
Neu ist, dass die Dauer eines „Kleinen Vereinsfestes“ von den bisherigen 48 Stunden auf 72 Stunden pro Jahr ausgeweitet wird, OHNE dass eine Registrierkassenpflicht besteht. Voraussetzung ist, dass die jährliche Umsatzgrenze von 30.000 Euro nicht überschritten wird. Damit ist wieder eine Zusammenarbeit zwischen Wirten und Vereinen möglich. Das ist ein Riesenerfolg!
2. Was bringt das?
Das schafft Rechtssicherheit, Erleichterungen und Steuerbegünstigung für gemeinnützige Vereine. Die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern ist bei Festen künftig von der Lohnsteuer und der Sozialversicherung befreit. Vereinsfremde Personen mit einem begründeten Naheverhältnis können außerdem wieder bei einem Fest mithelfen, ohne das der Verein Beiträge zahlen muss. Ein gemeinsames, unbeschwertes Anpacken ist wieder möglich.
3. Was ist noch zu tun?
Die Wertschätzung gegenüber allen ehrenamtlich Tätigen muss sich auch in den Rahmenbedingungen ausdrücken. Dazu gehören Rechtssicherheit für alle, einfache Abwicklungen, die die Menschen schützen und unterstützen und nicht bestrafen. Dafür habe ich mich und werde ich mich auch weiterhin im Landtag einsetzen!
Ihr Ferdinand Hueter
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