Wegen Trockenheit
Anzünden von Feuer und Rauchen im Wald verboten
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Wegen der großen Trockenheit in den Wäldern des Bezirkes Vöcklabruck, die bereits jetzt herrscht, und der Tatsache, dass es heuer schon zu Feuerwehreinsätzen deswegen gekommen ist, hat die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eine Waldbrandschutzverordnung erlassen, welche ab Mittwoch, 24. April 2019, in Kraft tritt und bis 31. Oktober 2019 gilt.
Damit ist jegliches jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
"Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Zif. 17 des Forstgesetzes 1975 mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft", informiert die BH Vöcklabruck.
Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.
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