Klinikum Vöcklabruck
Baby starb nach Entbindung: Gynäkologe angeklagt

Wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung muss sich ein Gynäkologe vor Gericht verantworten.  | Foto: OÖG
  • Wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung muss sich ein Gynäkologe vor Gericht verantworten.
  • Foto: OÖG
  • hochgeladen von Alfred Jungwirth

Im Dezember 2021 starb ein Baby nur Tage nach seiner Entbindung im Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck. Der behandelnde Gynäkologe muss sich nun wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Auf Anfrage der BezirksRundSchau bestätigt die Staatsanwaltschaft Wels diesbezügliche Medienberichte. 

VÖCKLABRUCK. Während der Entbindung des Kindes im Dezember vor zwei Jahren war es zu Komplikationen gekommen. Nachdem die Mutter nach eigenen Angaben rund 20 Stunden in den Wehen gelegen habe, habe sie um einen Kaiserschnitt gebeten. Der Arzt hätte stattdessen den Einsatz einer Saugglocke vorgeschlagen. Nach erfolglosen Versuchen, das Baby so auf die Welt zu holen, musste letzten Endes ein Notkaiserschnitt vorgenommen werden. 

Von Maschinen am Leben gehalten

Das Gehirn des Kindes habe in dieser Zeit zu wenig Sauerstoff bekommen, nach der Geburt sei es von Maschinen am Leben gehalten worden. Acht Tage später wurden die lebenserhaltenden Maßnahmen abgestellt. 

Notoperation rettete Mutter

Auch die Mutter erlitt während der Entbindung schwere Verletzungen. Behandlungsfehler des Arztes hätten eine Uterusruptur, einen Riss in der Gebärmutter, verursacht, wodurch die Frau viel Blut verloren habe. Eine Notoperation musste vorgenommen werden. Das Salzkammergut Klinikum hat sich bisher nicht zum Verfahren geäußert. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Vöcklabruck auf MeinBezirk.at/Vöcklabruck

Neuigkeiten aus Vöcklabruck als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Vöcklabruck auf Facebook: MeinBezirk.at/Vöcklabruck - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Vöcklabruck und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.