Behandlung für Hund verweigert
Fünf Monate Haft für Tierquäler
Hund Aiko musste Schmerzen leiden, weil sein Herrchen eine Behandlung des an einer degenerativen Wirbelsäulenerkrankung leidenden Tiers verweigerte. Das Oberlandesgericht Linz verurteilte den Mann am vergangen Mittwoch, 14. Februar 2024, zu fünf Monaten bedingter Haft.
FRANKENBURG. Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hatte Aiko abgenommen, weil sich der Halter weigerte das leidende Tier trotz Anordnung des Amtstierarztes zur Untersuchung und Behandlung zu bringen. Der damals etwa zwölfjährige Schäferhund-Mischling kam daraufhin im Tierheim Tierseelenhoffnung in Frankenburg unter. Dort besserte sich sein Zustand dank Schmerzmitteln und Physiotherapie deutlich. Weil bald darauf ein Milztumor festgestellt wurde, musste Aiko kurze Zeit später eingeschläfert werden.
Aiko konnte durch seine Erkrankung die Hinterläufe kaum bewegen und war inkontinent. Trotzdem hielt ihn sein Besitzer auch im Winter im Freien und tat nichts gegen Aikos Schmerzen. In erster Instanz war der Mann deshalb zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Dagegen war er in Berufung gegangen. Das Oberlandesgericht Linz verkürzte die Strafe auf fünf Monate. Das Urteil ist rechtskräftig.
Spenden für Behandlungen
Fälle wie der von Aiko sind für Tierheime eine große Herausforderung. Behandlungen beim Tierarzt oder Physiotherapie können die Einrichtungen nur dank Spenden bezahlen. Wer die Tiere in Frankenburg unterstützen möchte, kann das unter folgender Bankverbindung tun:
TSV TierseelenHoffnung
Raiffeisenbank Frankenburg
IBAN: AT51 3471 0000 0502 2728
BIC: RZOOAT2L710
Adresse für Futterspenden:
TSV TierseelenHoffnung
Unteredt 2
4873 Frankenburg am Hausruck
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