Gericht
Kindes-Missbrauch: Arzt muss 13 Jahre hinter Gitter
Dem Arzt ist das Urteil zu hoch, der Staatsanwaltschaft zu niedrig: beide haben Berufung angemeldet.
WELS, SALZKAMMERGUT (csw). 13 Jahre Freiheitsstrafe und gleichzeitig die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher: Dieses Urteil fällte das Schöffengericht gestern, Mittwoch, 17. Juni, am Landesgericht Wels über einen Arzt aus dem Salzkammergut. Dem 57-Jährigen wurde teils schwerer sexueller Missbrauch von mehr als 100 Unmündigen vorgeworfen – 40 der mutmaßlichen Opfer waren unter 14 Jahre alt. Der Strafrahmen beträgt dafür bis zu 15 Jahren. "Der Schuldspruch erfolgte in fast allen Anklagepunkten", erklärt Richterin Gerlinde Hellebrand, Leiterin der Medienstelle am Landesgericht Wels. Nur in zwei Fällen sei im Zweifel ein Freispruch erfolgt, bei 102 Tatopfern konnte die Schuld des Mannes nachgewiesen werden. Zwei Buben haben durch den Missbrauch schwere Folgen erlitten.
Haus am Attersee konfisziert
Zudem wurde über den Arzt ein unbeschränktes Tätigkeitsverbot verhängt, das Haus am Attersee, in dem unter anderem verbotene Handlungen begangen wurden, wurde konfisziert.
Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher ist nicht auf die Zeit der Freiheitsstrafe begrenzt: Wie lange die Maßnahme wegen der Gefährlichkeit des Mannes notwendig ist, wird in solchen Fällen regelmäßig durch psychiatrische Gutachten kontrolliert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft ist die Strafe nicht hoch genug, sie hat Berufung angemeldet. Der Arzt hat angekündigt, alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Er will Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einlegen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.