Tipps der Polizei
Pyrotechnik sicher einkaufen
Diese Tipps der Polizei sollte man beim Feuerwerkseinkauf beachten.
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Der Jahreswechsel 2021/22 nähert sich mit großen Schritten. Viele Menschen werden das neue Jahr wieder mit einem "großen Knall" einleiten. Und wie immer werden Raketen und Böller auch dieses Mal für Verletzungen sorgen. Deshalb plädiert die Polizei dazu, sich Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen in Erinnerung zu rufen. So kann man schmerzhafte und teure Erfahrungen vermeiden.
Grundsätzlich gibt es vier Kategorien von Pyrotechnikartikeln: F1 bis F4. Wichtig sind vor allem die Kategorien F1 und, ganz besonders, F2, weil diese auch von nicht ausgebildeten Personen erworben und verwendet werden dürfen. Sie stellen die größte Gruppe der verwendeten Pyrotechnikartikel dar. Für den Kauf eines Kategorie-F2-Böllers muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Darüberhinaus muss das Feuerwerk mit einer CE-Kennzeichnung zertifiziert und im legalen Handel erworben worden sein. "Bei der Verwendung ist zu beachten, dass das Abfeuern im Ortsgebiet verboten ist, außer der Bürgermeister erteilt eine befristete Ausnahmegenehmigung", erzählt Kontrollinspektor Kurt Mayrhofer. Natürlich sind Feuerwerke auch in der Nähe von Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen, Tierheimen, Tankstellen et cetera verboten.
Vorsicht beim Online-Kauf
Pyrotechnik sollte man sich nur bei offiziellen Verkäufern holen. Gegenstände von Auslands- oder Online-Einkäufen sind in Österreich meist illegal. "Besonders von Jugendlichen wird Pyrotechnik per Internet im Ausland gekauft und nach Hause geliefert. Fast immer handelte es sich dabei um Kategorien, die diese Personen legal nie hätten erwerben können", berichtet die Polizei. Neben den Gefahren für Leib und Leben drohen zudem drastische Strafen: Wer bei den laufenden Kontrollen durch Zoll und Exekutive ertappt wird, ist bis zu 3.600 Euro los.
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