"Quecksilber ist kein lokales Problem"
OÖ Lebensmittelaufsicht fand keine lebensmittelrechtlichen Überschreitungen.
BEZIRK. Nachdem im Oktober vergangenen Jahres eine Untersuchung der Umweltschutzorganisation Global 2000 den Saiblingen aus dem Attersee hohe Quecksilberwerte bescheinigte (die BezirksRundschau berichtete), hat auch die OÖ-Lebensmittelaufsicht eine Schwerpunktaktion gestartet. Dabei wurden insgesamt 14 Proben aus den Salzkammergutseen und aus dem Großhandel zur Untersuchung bei der AGES vorgelegt. „Aus lebensmittelrechtlicher Sicht gibt es keinen Grund zur Beanstandung", berichtet Landesrat Rudi Anschober vom Untersuchungsergebnis. So lagen die Quecksilber-Werte bei allen Proben weit unter 0,5 Milligramm pro Kilogramm Frischgewicht – das ist per EU-Verordnung der Grenzwert für den menschlichen Verzehr. "Quecksilber ist ein Umweltschadstoff, der sich in Fisch und Meeresfrüchten anreichert, das ist eine Tatsache. Die Untersuchungen der Lebensmittelaufsicht belegen, dass es sich hier aber nicht um ein lokales Problem in Gewässern handelt, sondern um eine allgemeine Umweltbelastung, da Quecksilber beispielsweise über die Kohleverbrennung in die Umwelt gelangt“, so der Landesrat.
Wasserrechtliche Messmethoden werden EU-weit überarbeitet
Im Unterschied zu den lebensmittelrechtlichen Vorgaben gibt es rein wasserrechtlich sogenannte Umweltqualitätsnormen. Diese dienen als Indikator für den Zustand von Gewässern – aber nicht der Abschätzung möglicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Die Organisation Global 2000 wies allerdings bei der Veröffentlichung ihrer eigenen Untersuchung darauf hin, dass die Fische die Umweltqualitätsnorm von 0,2 Milligramm pro Kilogramm Frischgewicht um ein vielfaches überschritten. Johannes Wahlmüller nahm dabei EU-Politiker in die Pflicht: „Die Belastung lässt sich durch ein EU-Klimapaket reduzieren.“ Nun werden europaweit die Messmethoden für Quecksilber im Zusammenhang mit der Umweltqualitätsnorm überarbeitet. Aus Oberösterreich wurde dazu die Anregung eingebracht, neben den Fließgewässern auch stehende Gewässer in die Gesamtbetrachtung aufzunehmen.
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