Zweiradsaison
"Technische Manipulation kann ins Auge gehen"
Es beginnt das Frühjahr und damit die alljährliche Zweiradsaison. Aber die Polizei merkt besonders für Mopedfahrer an: "Technische Manipulation an Mopeds kann ins Auge gehen!"
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Jetzt im Frühjahr werden vermehrt die Motorfahrräder (Mopeds) wieder aus dem Keller geholt. Die Lenker, aber auch die Zulassungsbesitzer, meist Eltern, sollten sich vergewissern, dass der technische Zustand den gesetzlichen Vorschriften entspricht. "Bei Polizeikontrollen, aber auch bei einem Unfall, kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen, wenn das Moped nicht den Vorschriften entspricht", so Chefinspektor Michael Saler vom Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck.
"Kann schnell ins Geld gehen"
Bei Mopeds ist die technische Ausrüstung weniger das Problem. Vielmehr sind es die leistungs- und technischen Veränderungen, die vorgenommen werden. „Wer sein Moped frisiert, macht sich strafbar. Im Falle eines Unfalles ist die Haftung ein wichtiges Thema und kann auch ganz schnell ins Geld gehen, wenn es um hohe Zahlungsforderungen geht", bekräftigt Saler. Dann wird das Kennzeichen abgenommen und das Moped muss der Prüfstelle vorgeführt werden. Illegale Veränderungen können eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro mit sich ziehen. Ebenso bei Lenken ohne Zulassung. Fährt das Moped schneller als gesetzlich erlaubt, ist es als Motorrad anzusehen und der Lenker braucht einen Motorradführerschein. Fahren ohne Führerschein kann bis zu bis 2.180 Euro kosten und bringt Probleme beim Erwerb der Führerscheinklasse B bzw. der vorgezogenen Lenkberechtigung mit sich.
Vorsicht beim Kauf von gebrauchten Mopeds
Im Moped-Typenschein ist der erlaubte Zustand des Gefährts ersichtlich. Auch hier gilt: Wer sich nicht sicher ist, sollte bei einer Fachwerkstätte nachfragen. Aber auch Autofahrerclubs wie der ARBÖ, ÖAMTC bieten hier Beratung an. Beim Privatkauf eines Mopeds sollte darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug technisch unverändert ist. Die Verantwortung der Lenker bei einer Kontrolle durch die Polizei „ich habe das so gekauft“ hilft nichts, wenn es um Strafe oder Haftungsfragen geht. Am besten ist es, sich den gesetzmäßigen Zustand im Kaufvertrag bestätigen zu lassen. Jede technische nachträgliche Veränderung am Moped, welche nicht typisiert und dadurch nicht eingetragen wurde, ist strafbar und geht bis zum Kennzeichen- und Zulassungsscheinentzug. Die Folge ist auch eine erhebliche Verwaltungsstrafe.
„Uns geht es darum, vor allem die Jugendlichen auf die möglichen Folgen rechtwidriger Manipulationen aufmerksam zu machen“, bestätigt Verkehrsreferent Michael Saler. „Wir werden aber auch mit Kontrollen dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Das dient der Verkehrssicherheit und der Reduzierung von Verkehrsunfällen.“
Die wichtigsten Bestimmungen für Mopedlenker (Mindestalter 15 Jahre):
- Einwilligungserklärung der Eltern
- Führerschein der Klasse AM
- Theoretische und praktische Ausbildung sowie eine theoretische Prüfung
- Alkoholgrenze 0,1 Promille
- Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Helmpflicht für LenkerInnen und MitfahrerInnen
- Abblendlicht (auch bei Tag)
- Verbandspaket
- Antimanipulationsplakette (Bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 01.01.2018 nicht mehr erforderlich)
- Gültige Begutachtungsplakette
- Mindestprofiltiefe der Reifen: 1,0 m
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