UPDATE: Jagdaufsichtsorgan schoss auf Hund, weil er gewildert hatte

Foto: Gina Sanders/Fotolia

ATTERSEE. Nach dem Schuss auf einen Hund am Mittwoch in Attersee meldete sich heute, Donnerstag, der Schütze selbst bei der Polizei. In seiner Funktion als vereidigtes Jagdaufsichtsorgan sei er berechtigt gewesen, den Hund zu erlegen. Er sei auch der Meinung gewesen, dass der Hund an dem Schuss gestorben sei, so der Schütze zur Polizei. "Der Mann wird bei der Staatsanwaltschaft wegen Tierquälerei angezeigt", heißt es im Polizeibericht.

"Den dort zuständigen Jägern sowie dem Jagdschutzorgan, das für dieses Jagdgebiet von der Bezirksverwaltungsbehörde bestellt ist, war der Hund bereits durch wiederholtes Wildern bekannt", heißt es seitens des OÖ. Landesjagdverbandes. Man bedauere den Vorfall und unterstütze die Ermittlungen. Landesjägermeister Sepp Brandmayr: "Mit Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung in der OÖ Jägerschaft sowie allfälligen Disziplinarmaßnahmen steuern wir vom Landesjagdverband bewusstem Fehlverhalten entgegen."

Abschuss eines Haustieres "allerletztes Mittel"

Das Jagdgesetz des Landes Oberösterreich erlaube den Abschuss von wildernden Hunden durch den Jagdausübungsberechtigten und das zuständige Jagdschutzorgan. Wird ein Hund in flagranti erwischt, obliege es diesem Jäger die notwendigen Schritte zu setzen, um den Wildtierbestand zu schützen. "Der Abschuss eines Haustieres darf dabei nur das allerletzte Mittel sein, das zum Einsatz kommt. Tierschutz endet aber nicht bei Haustieren, sondern ist für unsere heimischen Wildtiere ebenfalls wichtig und notwendig", betont die Jägerschaft.
Außerdem sei das Hundehaltegesetz des Landes einzuhalten.

Eine Anrainerin hatte Mittwochvormittag in unmittelbarer Nähe ihres Hauses einen Schuss gehört. Auf einem angrenzenden Feld sah sie einen verletzten Hund. Der Vierbeiner konnte jedoch erst rund zwei Stunden später eingefangen werden. In einer Tierklinik wurde ein Durchschuss an der linken Vorderpfote des Tieres festgestellt. Unmittelbar danach nahm die Polizei die Ermittlungen zur Ausforschung des zunächst noch unbekannten Täters auf.

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