St. Georgen
Volkshilfe übernimmt Betreuung der ukrainischen Waisenkinder

Bürgermeister Ferdinand Aigner, Kinderschutz-Landesrätin Birgit Gerstorfer und Wolfgang Hochreiter vor der Unterkunft in St. Georgen im Attergau. | Foto: Land OÖ/Denise Stinglmayr
  • Bürgermeister Ferdinand Aigner, Kinderschutz-Landesrätin Birgit Gerstorfer und Wolfgang Hochreiter vor der Unterkunft in St. Georgen im Attergau.
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Am Montag, 14. März sind durch eine ehrenamtliche Initiative rund um Bürgermeister Ferdinand Aigner 73 Kinder und fünf Betreuerinnen aus einem ukrainischen Waisenhaus nach St. Georgen im Attergau gekommen. Die Volkshilfe soll nun schrittweise die Verantwortlichkeit vor Ort übernehmen

ST. GEORGEN IM ATTERGAU. Die Kinder und ihre Betreuer stammen aus Severodonezk, einer Stadt in der Ostukraine, etwa 2.300 Kilometer von Oberösterreich entfernt. Untergebracht sind sie im ehemaligen Sanatorium Rupp, das von Wolfgang Hochreiter, Chef der Hochreiter Firmengruppe zur Verfügung gestellt wird. Die Verpflegung wird durch das nahe liegende Gesundheitshotel gewährleistet.

„Ich danke Herrn Hochreiter, den vielen Freiwilligen und Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die sich für die Kinder aus der Ukraine einsetzen und schon sehr viel Vorarbeit geleistet haben. Es ist eine große Hilfe, wenn so eine geeignete Unterkunft zur Verfügung gestellt wird. Großen Respekt habe ich auch vor den ukrainischen Betreuerinnen, die ihre Familien zurücklassen mussten, um die Waisenkinder zu begleiten. Wir setzen seit der Ankunft alles daran, um die geordnete Betreuung der geflüchteten Kinder zu gewährleisten“, sagt Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Gruppe wird nicht getrennt

In Oberösterreich ist die Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich für die Betreuung und Obsorge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter 14 Jahren zuständig. In diesem speziellen Fall hat sich Landesrätin Birgit Gerstorfer mit dem Soziallandesrat darauf verständigt, dass die gesamte Gruppe beisammenbleibt und federführend von der Kinder- und Jugendhilfe betreut wird. „Auch wenn für über 14-jährige grundsätzlich das Sozialressort zuständig ist, macht es keinen Sinn, die Gruppe zu trennen. Die Kinder und Jugendlichen sind schon lange in diesem sozialen Gefüge beisammen. Auch viele Geschwisterpaare sind dabei. Jetzt geht es darum, die Gemeinde durch einen professionellen und in der Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen spezialisierten Träger zu unterstützen. Die Volkshilfe wird in den kommenden Tagen schrittweise die Verantwortlichkeit vor Ort übernehmen“, so Gerstorfer.

Kinder zur Ruhe kommen lassen

Die Volkshilfe Flüchtlingsbetreuung hat viel Erfahrung in der Begleitung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Geschäftsführer Christian Schörkhuber: „In der ersten Phase geht es jetzt einmal darum, das Ankommen in der neuen Umgebung zu gestalten und dass die Kinder, Betreuerinnen und Betreuer, soweit es möglich ist, zur Ruhe kommen können. Gemeinsam mit der Kinder- und Jugendhilfe des Landes wird an der weiteren Alltagsgestaltung – Beschulung, Ausbildung, etc. – gearbeitet“.

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