Polizei warnt
Vorsicht bei Pyrotechnik

Ob Knallfrosch, Böller oder Rakete – beim Umgang mit Pyrotechnik ist Gewissenhaftigkeit und Vorsicht geboten. | Foto: Robert Neumann/Fotolia
  • Ob Knallfrosch, Böller oder Rakete – beim Umgang mit Pyrotechnik ist Gewissenhaftigkeit und Vorsicht geboten.
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Was ist erlaubt und was nicht? Polizei informiert über Handhabung pyrotechnischer Gegenstände.

VÖCKLABRUCK. Damit die Silvesterparty und der Rutsch ins neue Jahr zu einem ungetrübten Fest werden, weist die Polizei wieder auf die wichtigsten Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern hin.

Grundsätzlich werden Pyrotechnikartikel in vier Kategorien eingeteilt. "F1 und F2 können unter Einhaltung der Bestimmungen von jedermann erworben und verwendet werden. Bei F1 müssen die Personen mindestens zwölf Jahre alt sein. Darunter fallen Feuerwerkscherzartikel wie Knallfrösche und Ähnliches", erklärt Kurt Mayrhofer vom Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck. Bei F2 – Piraten, kleinere Raketen und Ähnliches – ist die Altersgrenze 16 Jahre. Ab den Kategorien F3 und F4 ist für den Erwerb ein Pyrotechnikausweis erforderlich. Für die Verwendung muss zusätzlich noch ein Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde vorliegen.

Abfeuern nicht überall erlaubt

Wichtig für die Verwendung der Kategorie F2: Pyrotechnische Gegenstände müssen zertifiziert hergestellt (CE-Kennzeichnung) und im legalen Handel erworben worden sein. Das Abfeuern im Ortsgebiet ist verboten. "Es sei denn, der Bürgermeister erteilt eine befristete Ausnahmegenehmigung", so Mayrhofer. Auch in der Nähe von Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen, Tierheimen, in geschlossenen Räumen, vor explosionsgefährdeten Objekten wie Tankstellen sowie bei Sportveranstaltungen ist das Abfeuern untersagt. Da es durch Alkoholisierung immer wieder zu schweren Unfällen kommt, soll vor dem Abschießen des Feuerwerks auf Alkohol verzichtet werden.

"Die Erfahrung zeigt, dass bei offiziellen Verschleißern gekaufte Pyrotechnik okay ist. Anders sieht es bei geschmuggelten Gegenständen, vorwiegend aus dem tschechischen und polnischen Raum kommend, aus", sagt Mayrhofer. Bei Strafe verboten ist es, Feuerwerkskörper selbst zu basteln.

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