Drastische Maßnahmen gegen illegales Glücksspiel

Mit Betonblöcken auf einer Palette verhindert die Bezirkshauptmannschaft den Zutritt in ein Glücksspiellokal. | Foto: Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
  • Mit Betonblöcken auf einer Palette verhindert die Bezirkshauptmannschaft den Zutritt in ein Glücksspiellokal.
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BEZIRK. Insgesamt 55 Glücksspielgeräte und 41 Wettgeräte wurden in den vergangenen Monaten mangels Genehmigung beschlagnahmt und überwiegend abtransportiert. Die Kontrollen gegen illegales Glücksspiel hatte die Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck gemeinsam mit Teams der Finanzpolizei, des Bezirkspolizeikommandos, des Arbeitsinspektorates und zuletzt auch mit Polizei-Spezialeinheiten wieder der "Cobra" in mehreren Lokalen durchgeführt. Bereits im Juli 2017 wurden zwei Lokale behördlich geschlossen.

60.000-Euro-Strafe zeigte keine Wirkung

"Ein Lokal musste durch den Schlüsseldienst zwangsweise geöffnet werden, wobei die getauschten Schlösser die Betreiber nicht veranlassten, die Betriebsschließung einzuhalten", berichtet Johannes Beer, Leiter der Sicherheitsheitsabteilung der BH Vöcklabruck. In einem anderen Fall habe auch die Verhängung von Zwangsstrafen in einer Gesamthöhe von 60.000 Euro und die Versiegelung der Eingangstüren nicht ausgereicht, um die Betriebsschließung nachhaltig zu bewirken.
Aus gegebenem Anlass habe man in diesem Fall jetzt eine neue Vorgehensweise gewählt. "Es wurden letzte Woche 300 kg schwere Betonblöcke auf Paletten mit Holzpfosten unmittelbar an den Eingangstüren so angebracht, dass ein Öffnen nicht mehr möglich ist", so Beer in einer aktuellen Aussendung. In den folgenden Beschlagnahme-, Straf- und Abgabenverfahren werden sich laut Sicherheitsabteilung die Lokalbetreiber, Glücksspielveranstalter, Eigentümer der Glücksspielautomaten sowie die Vermieter der betroffenen Immobilien verantworten müssen.

Verstärkte Kontrollen gehen weiter

Übertretungen nach dem Glücksspielgesetz sind von der Behörde gemäß § 52 Glücksspielgesetz mit Geldstrafen von mindestens 2.000 und bis zu 60.000 Euro pro Automat zu bestrafen. Außerdem drohen empfindliche finanzstrafrechtliche Folgen und weitere Betriebsschließungen auch von gastwirtschaftlichen Betrieben und Tankstellen, in denen illegale Glückspielautomaten betrieben werden. "Die verstärkten Glücksspielkontrollen werden im gesamten Bezirk weiter aufrecht erhalten", kündigt Beer an.

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