Zentrales Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregisters

Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) und das Zentrale Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) werden am 1. November 2014 in Österreich eingeführt. DAmit werden alle Daten jeder person zu Geburt, Ehe, Tod und Staatsbürgerschaft in Registern verwaltet. Durch die unterschiedlichsten lokalen IT-Anwendungen bei den Gemeinden war es sehr schwierig, korrekte Daten in dieses System einzuspeisen. Daher wird in vielen Fällen eine ERsterfassung bzw. eine Nachbearbeitung der Daten unumgänglich sein.
Wie sieht so ein Register aus? Jede Person wird von ihren Geburtsstandesamt ersterfasst und je nach Lebenssituation werden die Daten ergänzt. Entragungen in bisherige Personenstandsbücher (Geburtenbuch/Ehebuch/Sterbebuch), Staatsbürgerschaftsdaten und sonstige Urkunden wie Vaterschaftsanerkenntnisse, Gerichtsbeschlüsse, Namensänderungen, Obsorge-Erklärungen werden für das Register aufbetreitet und eingearbeitet. Um alle diese Verfahren in richtiger Art und Weise und vor allem vollständig im Programm zu verarbeiten, sollten die Bürger wie gewohnt bei ihrem "nächstfolgenden Personenstandsfall" alle notwendigen Urkunden und Nachweise dem Standesamt zur weiteren Bearbeitung vorlegen und es kann der Eintrag in das Register erfolgen.
Das wird bei manchen Menschen recht einfach und überschaubar sein. Da jedoch verschiedene Behörden zuständig sind, kann erst nach lückenloser Erfassunga ller Daten das Anliegen effizient bearbeitet werden.
Zurzeit befinden sich diese Register in der "Aufbauphase" und stellen eine große Herausforderung für die Standesämter dar. Man muss daher mit Verzögerungen bei der Ausstellung von Urkunden rechnen. Das heißt, dass der bisher bewährte und gewohnte Bürgerservice One-Stop-Shop erst mittelfristig, wenn alle Daten vorhanden sind, möglich sein wird. Die Standesbeamten bitte daher um Geduld und Verständnis.

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