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Steuertipps von Ronald Angeringer
Der Zuschuss zu den Energiekosten

Steuerberater Ronald Angeringer ist unter office@angeringer.at erreichbar. | Foto: Angeringer
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  • hochgeladen von Harald Almer

Zur Milderung der Preissteigerungen im Energiesektor wurde ein Zuschuss geschaffen, der von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt wird. Die Förderung sieht dabei vier Stufen vor, wobei die Untergrenze EUR 2.000 beträgt.

KÖFLACH. Um als energieintensives Unternehmen eingestuft zu werden und um verbrauchte Energien und Mehraufwendungen zu ermitteln, ist die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen. Das vorliegende Gesetz regelt dabei nur den groben Rahmen der Unterstützung. Detailfragen werden im Rahmen einer Förderungsrichtlinie geklärt.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und nach Antragstellung ausbezahlt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, die Einreichung des Antrages ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.

Als energieintensive Unternehmen gelten dabei solche, bei denen sich die Energiekosten auf mindestens 3% des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen. Ausgenommen von diesem Kriterium sind Betriebe bis max. EUR 700.000 Jahresumsatz. An einem Pauschalfördermodell für Kleinstbetriebe, welche die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen, wird gearbeitet.

Unser Tipp: Lassen Sie sich im aws Fördermanager registrieren. Dies wird ab Ende Oktober möglich sein.

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