Steuertipps von Ronald Angeringer
Meldepflicht für Online-Inserate
Der Köflacher Steuerberater Ronald Angeringer gibt regelmäßig wertvolle Steuertipps. Heute geht es um Inserate auf Online-Plattformen, wo es gravierende gesetzliche Änderungen gibt.
KÖFLACH. Viele Menschen nutzen Onlineplattformen für den Verkauf nicht mehr benötigter Gegenstände oder inserieren persönliche Dienstleistungen oder die Vermietung von Immobilien. Nun mussten sich Plattformbetreiber wegen gesetzlicher Regelung registrieren lassen, um der Finanzbehörde bis Ende Jänner des Folgejahres (für 2023 bis Ende Jänner 2024) personenbezogene Daten und Transaktionen zu melden. Dadurch erlangt die Finanzverwaltung Kenntnis über allfällige Umsätze und kann nicht versteuerte Einkünfte leichter aufdecken.
Diese Transaktionen unterliegen dabei einer Meldepflicht:
- Verkauf von körperlichen Waren
- Vermietung und Verpachtung von Immobilien
- Vermietung von Verkehrsmitteln
- Erbringung von Dienstleistungen
Unser Tipp:
Wir würden Ihnen eine rasche Sanierung von Altsünden empfehlen. Für Jahre vor 2023 werden seitens der Plattformen zwar keine Meldungen abgegeben. Es ist aber davon auszugehen, dass die Finanzbehörde Nachforschungen für vergangene Jahre anstellen wird. Bei der Einrichtung Ihres dafür notwendigen Rechnungswesens und bei Maßnahmen zur Verhinderung strafrechtlicher Konsequenzen für die Vergangenheit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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