Landesgericht Krems
American Staffordshire fiel Nachbarin an und verletzte sie schwer
Der American Staffordshire Terrier einer Familie aus dem Bezirk Waidhofen war als gefährlich bekannt. Bereits dreimal hatte er zugebissen und Personen verletzt. Im Juni 2021 verließ die 54-jährige Frau des Hundehalters, der auch einen Hundeführschein besitzt, ihren Garten, um Hollunderblüten abzuschneiden. Sie bemerkte nicht, dass dabei auch der Hund aus dem Garten entwischte.
Unvermittelt angefallen
Als kurz darauf die 63-jährige Nachbarin durch ihr Gartentor gehen wollte, um einen Weg zwischen den Grundstücken zu säubern, fiel sie der Hund unvermittelt an und verletzte sie durch Bisse schwer.
Schwere Bisswunden
Das Opfer, rechtlich vertreten durch Anwältin Sonja Fragner, erlitt schwere Bisswunden an der linken Bauchdecke, am linken Knie und am linken Daumen.
Die 54-Jährige musste sich am Kremser Landesgericht wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten.
Entwischt
Sie bedauerte den Vorfall, er tue ihr leid. Sie hätte das Gartentor zwar zugezogen, der Hund habe dieses jedoch offenbar aufgestoßen und sei so unbemerkt hinausgelaufen. Sie hätte die Nachbarin schreien gehört und habe den Hund am Halsband weggerissen.
Die Hundeversicherung hatte bisher 2000 Euro an das Opfer im Voraus gezahlt. Die Anwältin der Verletzten forderte weitere 4.865 Euro an Schmerzensgeld, Kosten für Medikamente, Therapie, Spitalsaufenthalt und anderen Aufwendungen ihrer Mandantin.
Bedingte Haft
Die Richterin verurteilte die 54-Jährige zu fünf Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Bewährung. Sie begründete den Spruch damit, dass die Angeklagte mehr Sorgfalt hätte walten lassen müssen, um den Hund sicher zu verwahren. Die ausstehenden Forderungen des Opfers verwies sie auf den Zivilrechtsweg. Die Staatsanwältin legte kein Rechtsmittel ein, die Angeklagte nahm sich drei Tage Bedenkzeit. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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