OP-Termin und schon kam die Kündigung per SMS
Mehr als 160 Zeichen brauchte der Arbeitgeber nicht für den Rauswurf - und dann blieb auch noch der Lohn aus.
BEZIRK. Kaum ein Gewerbe nimmt die Rechtsexperten der Arbeiterkammer so sehr in Anspruch wie die Gastronomie. Ein aktueller Fall um den sich die Arbeiterkammer Waidhofen annahm, illustriert das: "Im Gastgewerbe findet man immer einen Job, heißt es. Im Gastgewerbe ist man seinen Job aber auch sehr schnell los", berichtet AK-Leiter Leopold Kapeller. Eine 25-jährige Köchin musste zu einer Operation ins Krankenhaus. Es dauerte nicht lange, da kam auch schon die Kündigung. Und zwar nicht etwa per Brief sondern in einer SMS. Was viele wahrscheinlich nicht wissen: Das ist sogar erlaubt, weil Österreich eine der flexibelsten Gesetzgebungen am Arbeitsmarkt in Europa hat. Ganz so leicht ist dann aber doch nicht, wie Kapeller erklärt: "Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit muss über den Kündigungstermin hinaus erfolgen. Und zwar bis man wieder gesund ist", so Kapeller. Im Fall der 25-jährigen ist das aber nie geschehen. "Im Gegenteil, die Köchin erhielt vorerst überhaupt keinen Lohn mehr", so Kapeller. Nach einer Intervention der Arbeiterkammer und dem sanften Hinweis auf eine Klage hatte die Köchin endlich ihr Geld: "Das ist nicht meine erste Enttäuschung im Gastgewerbe", so Kapeller.
Rechtsexperte Karl Heigel kann diesen Eindruck mit Zahlen belegen: Etwa 45 Prozent der Anmeldung von Dienstnehmern bei der Krankenkasse weisen Mängel auf. Schwarzarbeit und Co. blühen. "Zum Schaden für die Allgemeinheit", wie Heigel betont. Ein Beispiel: "Ist man fünf Jahre lang nicht korrekt gemeldet, verursacht das einen Pensionsschaden von rund 50.000 Euro", erklärt Heigel. Der Tipp des Experten: "Sofort intervenieren!" Denn viele Fristen für die Nachforderung verfallen schon nach drei bis vier Monaten.
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