Urteile im Staatsverweigerer-Prozess: Ein Postbote, eine Grillparty und ein Theaterstück
Nach 19 Stunden verurteilt das Landesgericht Krems die Staatsverweigerer nicht rechtskräftig zu Haft- und Geldstrafen. Die Rechtfertigungen waren teils kurios.
HOLLENBACH/KREMS. Acht "Staatsverweigerern" ist am Mittwoch in Krems der Prozess gemacht worden. Die Anklage rund um eine 2014 auf einem Hof im Waldviertel geplante "Gerichtsverhandlung" gegen eine Sachwalterin lautete auf u.a. schwere Nötigung und Amtsanmaßung. Die am Donnerstag in den frühen Morgenstunden gefällten Urteile - sechs Schuldsprüche und ein Freispruch - sind nicht rechtskräftig.
Der Prozess ging am Donnerstag kurz nach 3.30 Uhr nach mehr als 19 Stunden zu Ende. Die höchste Strafe - 20 Monate Haft, davon 15 Monate bedingt - fassten der 51- und der 53-Jährige aus. Der 29-Jährige kam mit einer unbedingten Geldbuße und acht Monaten bedingter Haft davon. Die Richterin führte aus, die Gruppierung sei bei der Übergabe des "Haftbefehls" an die Polizei "sehr bestimmt aufgetreten". Der 57-Jährige wurde freigesprochen. Das Verfahren gegen den 47-jährigen Angeklagten wurde zur Einholung von Sachverständigengutachten ausgeschieden.
Zum ersten Termin Mitte März waren nur drei Beschuldigte erschienen, woraufhin die restlichen fünf in U-Haft genommen wurden. Die Erstangeklagte bekannte sich am Mittwoch teilweise schuldig. Die 53-jährige Besitzerin gab an, dass die Situation in Hollenbach im Juli außer Kontrolle geraten sein. Die Angeklagte machte den mittlerweile in die USA abgeschobenen Terry C. für die Eskalation der Lage verantwortlich: "Er sagte, wenn ich nicht mache was er sagt, dann stünde ich ebenfalls vor Gericht."
Das hielt die Angeklagte aber nicht davon ab, dutzende Personen im Zeitraum von 2014 bis 2016 ins US-Handelsregister UCC einzutragen. Darunter befanden sich Bundespräsident Heinz Fischer, Vertreter des Landespolizeikommandos, Landeshauptmann Erwin Pröll, aber auch Altbürgermeister Kurt Strohmayer-Dangl, sowie Waidhofens Bürgermeister Robert Altschach. Die Forderungen gab die 53-Jährige mit 113 Billionen Silberunzen an.
Mit dem "Gericht" ist der ICCJV gemeint. Einem von den Staatsverweigerern selbst gegründeten Pseudo-Gerichtshof, der auch vom Außenministerium als "Fantasiekonstrukt" bezeichnet wird. Davon zeigte sich der Zweitangeklagte (42) aus Wien, ein ehemaliges BZÖ-Mitglied, wenig beeindruckt: Er sei als selbsternannter "Sheriff" nur zum Zustellen von Schreiben zuständig gewesen. "Wieso nennen Sie sich dann nicht einfach Postbote?" fragte die Richterin. Der Angeklagte: "Irgendwann hab ich mir gedacht: Eigentlich ist des schon alles oag." Was er getan habe, als ihm klar wurde, dass die Vorgänge in Hollenbach "oag" seien? "Ich hab gegrillt".
Ein weiterer Angeklagter, ein 51-Jähriger Oberösterreicher und auch selbsternannter Sheriff gab an, nur zu einem Theaterstück namens "Gerichtsverhandlung" nach Hollenbach gekommen zu sein.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Hintergrund: Im Juli 2014 planten die Staatsverweigerer ein Tribunal gegen die Sachwalterin der Erstangeklagten. Zuerst versuchten die Angeklagten bei der Polizei Waidhofen Beamte für ihr Vorhaben anzuwerben. Anschließend soll versucht worden sein, die Anwältin zu entführen. Die Polizei stürmte am 28. Juli 2014 schließlich den Hof in Hollenbach. Laut Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz geht man derzeit von einer Zahl von rund 230 Staatsverweigerern in Niederösterreich aus.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.