Waidhofner Anwalt erringt Sieg gegen Novomatic

Anwalt Peter Ozlberger: "Spieler können ihr verlorenes Geld zurückfordern". | Foto: privat
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WAIDHOFEN. Eine empfindliche Niederlage fügte der Waidhofner Anwalt Peter Ozlberger dem Glücksspielkonzern Novomatic zu. Wie der OGH urteilte waren die in Wien betriebenen Automaten illegal. Der Konzern muss nun Spielern ihr verlorenes Geld zurückzahlen.

Thomas Sochowsky betreibt die Initiative www.automaten-klage.at. Sochowsky hat 2013 über seinen Anwalt Peter Ozlberger aus Waidhofen einen Musterprozess gegen die Novomatic angestrengt. Er forderte Geld, das an Glücksspielautomaten im Casino Admiral Prater verloren wurde, mit dem Argument zurück, dass die Glücksspielautomaten illegal sind. Diese hätten die Grenzen des kleinen Glücksspiels - 50 Cent Einsatz, Euro 20 möglicher Gewinn, pro Spiel überschritten. Die Novomatic hätte in Wirklichkeit das dem Bund vorbehaltene große Glücksspiel betrieben, so der Kläger.

"Ungeheure Auswirkungen"

Nachdem dem Kläger bereits am Landesgericht Wiener Neustadt recht gegeben wurde, änderte das Oberlandesgericht Wien die Entscheidung. Im Revisionsverfahren am Obersten Gerichtshof bekamen Sochowsky und Ozlberger jetzt Recht: Die Konzessionen würden den Betrieb von Automaten, die die Grenzen des kleinen Glücksspiels überschreiten, nicht erlauben. Damit würde illegales Glücksspiel vorliegen. Das verlorene Geld ist daher zurückzuerstatten.

"Das OGH-Urteil hat ungeheure Auswirkung. Es bedeutet, dass jeder Spieler das Geld, das er in Wien bei der Novomatic Gaming Industries GmbH an Spielautomaten verloren hat, zurückfordern kann. Er muss nur beweisen, dass er das Geld auch tatsächlich verloren hat", erklärt Ozlberger gegenüber den Bezirksblättern. Im Fall Sochowskys sind binnen 14 Tagen 107.000 Euro zu bezahlen.

Novomatic reagiert scharf

Novomatic reagierte in einer ersten Stellungnahme scharf. Es handle sich auf erste Einschätzung um eine “Einzelfallentscheidung”, die von den bisherigen OGH-Entscheidungen abweiche. Aus Sicht von Novomatic hätten alle Glücksspielgeräte dem Glücksspielgesetz entsprochen, sie seien mehrfach von der Stadt Wien geprüft und genehmigt worden, hieß es in einer Stellungnahme des Unternehmens. Der Wiener Spielapparatebeirat habe sämtliche Spielvarianten genehmigt und laufend überprüft. “Seitens Novomatic wird das Urteil deshalb als Kritik am Wiener Behördenverfahren gesehen”. Novomatic behalte sich vor, sich an der Stadt Wien schadlos zu halten, oder auch den Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) anzurufen, weil das Urteil gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoße. Diese Überlegungen werde Novomatic auch in noch anhängigen Verfahren einbringen.

Dem Argument der "Einzelfallentscheidung" tritt Ozlberger entschieden entgegen: "Es hat jetzt unmittelbar hintereinander gleich zwei Entscheidungen des OGH gegeben, die die Automaten der Novomatic in Wien für illegal erklärt haben.“

Der Waidhofner Jurist hat sich dem Kampf gegen die Spielsucht verschrieben: "Dabei wird so viel Leid nicht nur für die Spieler, sondern auch für deren Familien erzeugt. Spielsüchtige verspielen ihr gesamtes Vermögen und begehen oft strafbare Handlungen. Nur ein Beispiel: 50 Prozent der Jugendlichen, die in Haft sind, sind dort, weil sie für die Befriedigung der Spielsucht Beschaffungskriminalität begangen haben. Sehr viele Bankraube gehen auf die Spielsucht zurück.“

Anwalt Ozlberger hat bereits 15 Spielerklagen eingereicht. In all diesen Verfahren hat er die Klage neben der Illegalität der Automaten darauf gestützt, dass die Spieler wegen Spielsucht nicht geschäftsfähig waren. Fünf dieser Fälle sind bereits zu Gunsten seiner Mandanten rechtskräftig entschieden. „In diesen fünf Fällen musste die Novomatic schon insgesamt rund eine Million Euro bezahlen." Verloren wurde noch keine dieser Klagen, so Ozlberger.

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