Landesgericht Krems
Weil Lebensgefährtin Telefon nicht abhob, brannten 65-Jährigem die Sicherungen durch
25 Jahre waren sie zusammen, ohne nennenswerte Probleme. Am 16. Juli 2022 war die 63-jährige Partnerin des 65-Jährigen mit ihrer Nichte und deren Lebensgefährten Schwammerl suchen. Ihr Handy hatte sie nicht dabei. Später kehrte das Trio ins Haus im Bezirk Waidhofen zurück, um Abend zu essen. Zu dritt saß man in der Küche, als der 65-Jährige mit dem Auto vorfuhr.
Mehrere Versionen
Über das anschließende Geschehen, gingen die Schilderungen der drei und die des wegen Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung angeklagten 65-Jährigen am Kremser Landesgericht diametral auseinander.
Nicht im Haus
Der 65-Jährige sagte, er bekenne sich nur zur Sachbeschädigung schuldig. Er sei zum Haus seiner Partnerin gefahren, da sie trotz mehrmaligen Anrufen nicht ans Telefon gegangen sei. Er habe wissen wollen, was los sei. Schon im Garten hätte ihn der Lebensgefährte der Nichte beschimpft und bedroht. Er habe sich gewehrt und ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Dann sei er zur Haustür. Diese sei verschlossen, im Haus kein Licht gewesen. Er habe ein Glasfenster der Tür eingeschlagen, sich dabei an der Hand verletzt. Seine Partnerin und deren Nichte habe er nicht berührt. Er sei gar nicht im Haus gewesen.
In der Küche bedroht
Die Zeugen sagten übereinstimmend aus, der Pensionist sei ins Haus und in die Küche gekommen und habe seine Partnerin und auch die Nichte wüst beschimpft und mit dem Umbringen bedroht. Als der Lebensgefährte der Nichte dazwischen ging, habe ihm der 65-Jährige Faustschläge auf die Lippe und an die Schläfe versetzt. Seine Partnerin sei daraufhin aus dem Haus und zu einem Nachbarhaus geflüchtet. Der 65-Jährige sei ihr nach und habe sie mit Gewalt zurück zum Haus geschleift. Die beiden im Haus zurückgebliebenen hätten daraufhin die Haustür verschlossen. Daraufhin hätte der Tobende das Glas eingeschlagen. Kurz darauf sei die alarmierte Polizei gekommen.
Doch geständig
Nach den Zeugenvernehmungen, die getrennt vom Angeklagten durchgeführt wurden, räumte der Beschuldigte auch die Nötigung und gefährliche Drohung gegen seine Partnerin und die Körperverletzung gegen den Lebensgefährten der Nichte ein.
Die Richterin verurteilte den bis dato völlig unauffälligen und unbescholtenen Pensionisten zu fünf Monaten bedingter Haft. Bewährungshilfe, ein Anti-Gewalt-Training und ein Kontaktverbot wurden angeordnet. An den verletzten Lebensgefährten der Nichte muss der 65-Jährige 600 Euro Schmerzensgeld zahlen, für die Sachbeschädigung der Tür und des Handys der Ex 760 Euro. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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