Arbeiterkammer
Wenn die Kündigung per WhatsApp kommt
Arbeiterkammer erstreitet 301.537 Euro für ihre Mitglieder und fordert einen besseren Kündigungsschutz für Arbeiter und Angestellte.
WAIDHOFEN. Wenn die Kündigung per WhatsApp kommt, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es Ärger gibt, weiß man bei der Arbeiterkammer. Gibt's nicht? Doch, so ist nämliche einem Waidhofner passiert, der als Monteur auf Baustellen gearbeitet hat. Als plötzlich die Auftragslage wegen Corona einbrach, bekam er eine WhatsApp-Nachricht vom Dienstgeber: Er brauche nicht mehr zu kommen und solle sich gleich beim AMS melden. Das kam auch dem Monteur eigenartig vor und er ging zur Arbeiterkammer Waidhofen.
"Mit diesem Vorgehen des Dienstgebers wurde der Mann um seine ihm zustehende Kündigungsentschädigung gebracht", so Bezirksstellenleiter Christian Hemerka. Beim Durchsehen der Unterlagen zeigte sich: Auch andere Ansprüche waren nicht bezahlt worden und selbst beim Lohn fehlte ein guter Teil. Der Dienstgeber reagierte nicht auf die Anrufe der Arbeiterkammer und die Nachforderungen. Damit blieb nur der Weg vor das Arbeits- und Sozialgericht. "Dem Mann wurden mehr als 2.300 Euro brutto zugesprochen", so Hemerka. Dass es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, ist im Bezirk Waidhofen aber eher unüblich, so Hemerka. "98 von einhundert Fällen im Bezirk können wir mit einem Anruf zu beiderseitiger Zufriedenheit lösen", betont der AK-Chef die eigentlich gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen.
Kündigungen müssen nicht begründet werden
Ist eine Kündigung per WhatsApp rechtlich überhaupt in Ordnung: Ja, wenn es auch nicht besonders geschickt ist, meint Christian Hemerka von der Arbeiterkammer Waidhofen. Denn: Ein Nachweis über die Zustellung muss erfolgen, was im Fall des Messengerdienstes sogar aufgrund der blauen Häkchen möglich ist.
Genau das ärgert Michaela Schön, Kammerrätin und Betriebsrätin bei der Firma Pollmann. Sie fordert endlich Grenzen, was in Österreich bei der Kündigung möglich ist. Anders als in Deutschland muss eine Kündigung hierzulande nach wie vor nicht begründet werden. "Das ist vielen Menschen nicht bewusst: Gekündigt werden darf auch im Krankenstand oder selbst nach einem Arbeitsunfall. Lediglich Fristen und Termine sind einzuhalten. Derzeit kann in Österreich eine Kündigung nur in besonderen Fällen angefochten werden. Da haben wir Gesprächsbedarf", so die Interessensvertreterin.
Über 3.600 Beratungen
Insgesamt mehr als 3.616 Menschen haben bei der AK-Bezirksstelle Rat gesucht. Hauptthemen waren Kurzarbeit, einvernehmliche Auflösung, Quarantänebestimmungen, Kündigungen, Homeoffice und Freistellungen. In 1.724 Fällen benötigten die Menschen weiterführende Beratungen. Insgesamt hat die Bezirksstelle Waidhofen im ersten Halbjahr 2021 301.537 Euro für die Arbeitnehmer eingebracht. Das ist deutlich weniger als zuvor, was aber ein gutes Signal sei, so Hemerka: Denn trotz Pandemie kam es im Bezirk zu keinen Insolvenzen.
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