Sekten-Prozess unter schwerem Polizeischutz
OPPT-Sympathisant wegen Körperverletzung vor Gericht
HOLLENBACH/KREMS. Als rund 120 Anhänger der Freeman- und OPPT-Bewegung im Sommer 2014 in Hollenbach ihren Pseudo-Gerichtshof abhielten, hatten sie die Rechnung ohne die Staatsmacht gemacht. Sie hatten ihre Gerichtsverhandlung gegen eine Anwältin im Internet angekündigt, was nicht nur mehr Verschwörungstheoretiker nach Hollenbach lockte, sondern auch die Polizei. Rund 60 Beamte räumten daraufhin den Walknerhof, in dem sich selbsternannte Sheriffs zur "Verhandlung" eingefunden hatten. Die Polizisten konnten darüber hinaus verhindern, dass die Anwältin tatsächlich von den OPPT-Anhängern verhaftet wurde.
Diese Aktion hatte vergangene Woche eine gerichtliches Nachspiel für einen 57-jährigen Grazer. Dieser hatte sich am Walknerhof der Identitätsfeststellung durch die Beamten widersetzt. Es kam zu einem Gerangel, wobei zwei Polizisten leicht verletzt wurden.
Die Verhandlung fand am Landesgericht Krems ohne den Angeklagten statt. Offenbar um einen weiteren Großversammlung der Freeman-Bewegung durch eine zwangsweise Vorführung durch die Polizei zu vermeiden, hat die Richterin von der Möglichkeit einer Verhandlung in Abwesenheit Gebrauch gemacht.
Der abwesende Angeklagte wurde wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollzug für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Gerichtsgebäude an diesem Tag durch schwer bewaffnete Polizisten bewacht, sogar Polizeihunde kamen zum Einsatz. Offenbar befürchtete man eine Störung der Verhandlung durch Sympathisanten, es kam aber zu keinem Eklat.
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