Vor 100 Jahren: Beim Tragen von Uniformen als Kinderbekleidung verstand man keinen Spaß
Das k. k. Amtsblatt Waidhofen an der Thaya vom 13. April
Nachahmung von Offiziersuniformen. Unfug. Es bereits seit längerer Zeit die Beabachtung gemacht, daß mit der Bekleidung von kleinen Knaben in einer der Offiziers-Uniform vollkommen nachgeahmten Adjustierung ein Unfug getrieben wird, der geeignet ist, das Ansehen des Offiziers zu verletzen. Insbesonders erscheint das Tragen einer dem goldenen Offiziers-Portepee nachgeahmten Säbelquaste, sowie von Offiziersdistinktionen ganz und gar unstatthaft.
Wenn auch die erwähnte Unsitte häufig als Ausfluß der Militärfreundlichkeit und des Patriotismus ausgelegt wird, ist sie in den meisten Fällen lediglich der Eitelkeit der Eltern oder der Nachahmungssucht der Kinder entsprungen. Die Eltern bezw. verantwortlichen Erzieher und Aufseher werden hiemit verständigt, daß das Tragen von solchen Offiziersuniformen oder Mannschaftsuniformen seitens der Kinder verboten ist. Zuwiederhandelnde werden gemäß [...] kaiserlicher Verordnung mit 2 bis 200 Kronen bestraft.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.