Nachtclubs & Laufhäuser
Liebesdienste zu Zeiten von Corona – Sex nur mit Mund-Nasen-Schutz

Mit 1. Juli duften auch Nachtclubs wieder ihren Betrieb aufnehmen.
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Mit 1. Juli durften auch Nachtclubs und Laufhäuser wieder ihren Bar- und Zimmerbetrieb aufnehmen.

WELS. Wie der Barbetrieb unter Corona-Auflagen abzulaufen hat, dürfte mittlerweile vielen klar sein. Etwas anders ist die Situation, nehmen sich Damen und Herren ein Zimmer. Kürzlich schickten die Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums "Empfehlungen für die Sexarbeit" an die Betreiber von Bordellen und Laufhäuser im Land aus. Dieses Dokument liegt der Redaktion vor.

Ansteckungsgefahr reduzieren

Um die Ansteckungsgefahr während der gemeinsamen Zeit zu reduzieren, wird beispielsweise von Gruppen- und ungeschütztem Oralverkehr, "einander zugewandten Positionen" sowie dem Küssen abgeraten. Außerdem sind die Damen und Herren während des Aktes verpflichtet, einen Stoff- oder Einweg-Mund-Nasenschutz zu tragen. Die Damen müssen diesen zudem nach jedem Kundenkontakt wechseln. Auch ist der "Körperkontakt auf ein Mimimum zu reduzieren." Vor und nach dem Verkehr sollen Damen und Herren zudem duschen. Alternativ können Hände und Gesicht auch mit Flüssigseife gewaschen werden.

Empfehlung: "Korrekte Handhygiene"

Die Empfehlungen aus dem Gesundheits- und Sozialministerium sehen außerdem eine "korrekte und regelmäßige Handhygiene" vor, damit die Viren nicht auf den Intimbereich übertragen werden. Zudem müssen Handtücher, diese sollen übrigens nicht geteilt werden, und Matratzenaufsätze nach jedem Kundenkontakt mit 60 Grad gewaschen werden. Aufsätze aus Kunststoff sind mit Desinfektionsmittel zu reinigen. Apropos: Das Schreiben sieht zudem vor, dass die Zimmer mit frei zugänglichem Händedesinfektionsmittel auszustatten und regelmäßig zu lüften sind. Die Betreiber und Eigentümer von Nachtclubs und Laufhäusern haben die Einhaltung der Empfehlungen zudem zu unterstützen. Auch verpflichten sie sich, mehrsprachiges Infomaterial "sichtbar anzubringen und zur Verteilung aufzulegen". Zudem bieten die Mitarbeiter der Caritas-Beratungsstelle LENA Menschen, die im Bereich der sexuellen Dienstleistungen arbeiten oder gearbeitet haben, Unterstützung und Begleitung.


"Gebe mein Bestes"

"Was dann aber schlussendlich hinter den Kulissen passiert, kann ich weder nicht sagen und schon gar nicht kontrollieren", sagt Fabian Dutzler. Der Welser betreibt ein Laufhaus in Sankt Valentin sowie jeweils einen Nachtclub ebenda und in Kremsmünster. Die Damen in seinen Betrieben "sind selbständig. Sie haben sozusagen ihr eigenes Unternehmen. Ich hoffe auf ihre Vertrauenswürdigkeit und darauf, dass sie sich in ihrem eigenen Interesse schützen." Um das Ansteckungsrisiko weitesgehend zu minimieren, achtet Dutzler seit 1. Juli in seinen Häusern "noch mehr auf die Hygiene als bisher. Ganz im Zeichen der Sicherheit der Mädels und Gäste. Ich gebe mein Bestes", sagt er. Was den Andrang am Tag der Wiedereröffnung betrifft, so hat Dutzler mit mehr Menschen gerechnet. "Aufgrund der damals doch sehr hohen Infektionszahlen waren viele doch sehr Vorsichtig und blieben daheim."

Entschädigung bei Infektion

Interessant ist auch, dass die Empfehlungen einen Anspruch auf Entschädigung des Verdienstentganges nach dem Epidemiegesetz vorsehen, sollte sich eine Dame mit dem Corona-Virus infizieren. "Was die Gesundheitschecks angeht, so finden sie wie gewohnt statt", sagt der Welser. Heißt: Die Untersuchungen für das Arzt- oder Gesundheitsbuch – dieses benötigen die Damen um ihren Beruf ausüben zu dürfen – werden normalerweise alle sechs Wochen vom Amtsarzt durchgeführt. Aus offiziellen Kreisen ist bekannt, dass dieses Intervall vorerst nicht verkürzt werden wird.

Mit 1. Juli duften auch Nachtclubs wieder ihren Betrieb aufnehmen.
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Der Welser Fabian Dutzler betreibt ein Laufhaus und zwei Nachtclubs.  | Foto: Orange Marketing
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