"Alles gurgelt!"
Rechtsstreit zwischen Ärztekammer und Lifebrain ist zu Ende
Die Ärztekammer Wien hat mittels Unterlassungsklage die Tätigkeit der Lifebrain Group als Covid-19 Labor seit Frühjahr 2021 in Frage gestellt. Der Laboranbieter wertet im Rahmen der PCR-Testaktion "Alles gurgelt!" die Proben aus. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat nun die Berufung der Ärztekammer gegen ein Urteil des Handelsgerichts zurückgewiesen.
WIEN. Auch in zweiter Instanz hat das OLG als Berufungsgericht der Klage auf Unterlassung nicht stattgegeben und die Berufung der Ärztekammer wegen Nichtigkeit verworfen. Das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts Wien vom 27. September 2021 wurde somit vollinhaltlich bestätigt: Dieses hatte bekräftigt, dass keinerlei Mangel in Bezug auf die Zulassung des Lifebrain-Labors sowie auf die korrekte Abwicklung der Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) vorliege.
Im Februar 2021 hat die Ärztekammer Wien die Bewilligung des Lifebrain-Labors zur Durchführung von COVID-19 Testungen und zum Betrieb von mehreren Teststationen in Wien in Frage gestellt und auf unlauteren Wettbewerb in Bezug auf die Ausschreibungen der BBG für die Durchführung von COVID-19 Testungen in ganz Österreich für öffentliche Auftraggeber geklagt.
Mehr als 25,1 Millionen PCR-Gurgeltests
Das Lifebrain-Labor ist Analysepartner der Stadt Wien beim "Alles gurgelt"-Programm der Bundeshauptstadt und hat im Zeitraum 25. Jänner 2021 bis 31. Jänner 2022 mehr als 25,1 Millionen PCR-Gurgeltests analysiert. In den Ausschreibungen der BBG für österreichweite PCR-Tests war Lifebrain sowohl Best-, als auch Billigstbieter. Das Lifebrain-Labor gilt europaweit als modernstes und größtes Covid-19-PCR Labor.
"Es ist für alle Beteiligten das Beste, dass dieser wenig zielführende Rechtsstreit nun endlich ad acta gelegt wird“, kommentiert Lifebrain-Geschäftsführer Michael Havel das Urteil des OLG Wien. "Es ist höchste Zeit, dass die laufenden Versuche, unser Geschäft mit einer Fülle von Klagen zu erschweren, endlich ein Ende haben. Es gibt mehr als genug damit zu tun, auch in den nächsten Monaten wirkungsvolle Testprogramme für die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher umzusetzen."
Berufung zurückgewiesen
Mit der Entscheidung des Handelsgerichts wurde laut Lifebrain im September festgestellt, dass keinerlei Mangel in Bezug auf die Zulassung des Labors sowie auf die korrekte Abwicklung der Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) vorliege.
Es gäbe auch keine rechtliche Grundlage für die von der Ärztekammer Wien eingeklagte Unterlassung der Tätigkeiten des Labors. Daher sei die Klage zur Gänze abgewiesen worden. Das OLG wies nun auch die Berufung der Kammer wegen Nichtigkeit zurück. Die Ärztekammer Wien wurde zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt.
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