Georgisches Familiendrama
Abgeschobene Schülerin Tina zurück in Wien
Die Abschiebung der damals zwölfjährigen Tina, ihrer kleinen Schwester und ihren Eltern im Jänner dieses Jahres nach Georgien hatte für heftige Proteste und Kritik an der türkisen Migrationspolitik gesorgt. Nun ist das Mädchen wieder zurück in Wien, wie profil berichtet.
WIEN. Tina ist zurück in Wien. Nur wenige Stunden vor dem Jahreswechsel reiste sie vonTiflis als Touristin - in ihre alte Heimat Österreich ein. Am Donnerstagnachmittag landete die inzwischen 13-Jährige am Wiener Flughafen.
Tina hat 11 Monate auf den Moment ihrer Rückkehr nach Wien, wo sie zu Hause ist, gewartet. 11 schmerzhafte Monate, weil als Folge einer menschenverachtenden Strategie in einer sinnlosen Machtdemonstration "Härte" gezeigt werden musste. Härte als Schwäche. https://t.co/fHBs3w3wUy
— Wilfried Embacher (@WilfriedEmbach1) December 31, 2021
"Tina hat 11 Monate auf den Moment ihrer Rückkehr nach Wien, wo sie zu Hause ist, gewartet. 11 schmerzhafte Monate, weil als Folge einer menschenverachtenden Strategie in einer sinnlosen Machtdemonstration "Härte" gezeigt werden musste. Härte als Schwäche., so ihr Rechtsanwalt Wilfried Embacher, der nach Georgien geflogen war, um das Mädchen nach Wien zu begleiten.
Tina reise völlig legal in das Land, in dem sie einen Großteil ihres Lebens verbracht hat, so Embacher weiter. Die Reise habe ihm bestätigt, "dass es ein menschenrechtlicher Skandal ist, Kinder in eine solche Lage zu bringen", sagte er.
Gastfamilie gefunden
Die 13-Jährige will ein Schülervisum in Wien erhalten, für eine Gastfamilie, wo sie die nächsten drei Monate verbringen soll, ist gesorgt. Ihre Mutter ist mit ihrer kleinen Schwester in Georgien geblieben.
Kontroverse in Österreich über Kindesabschiebungen
Die damals zwangsweise Außerlandesbringung der Familie unter dem damaligen Innenminister und jetzigen Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte für Kontroversen in der Politik und der Gesellschaft gesorgt. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hatte das rigorose Vorgehen als "unmenschlich". bezeichnet.
Nehammer hatte als Rechtfertigung gemeint, dass die Zwangsausweisungen ein "letztes Mittel" gewesen seien. Man hätte sowohl das Asylrecht als auch das humanitäre Bleiberecht geprüft, eine Verletzung des Kindeswohls habe nicht vorgelegen.
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