Wien
Ausländische Arbeitskräfte ohne Bewilligung in Spitälern beschäftigt
Ein eklatanter Personalmangel herrscht beim Wiener Gesundheitsverbund. Nach drei "Flüchtigkeitsfehlern" darf der WiGeV ein Jahr lang keine ausländischen Arbeitskräfte anstellen.
WIEN. Der Wiener Gesundheitsverbund (WiGeV) und seine Spitäler kämpfen seit Monaten mit einem Personalmangel. Gefährdungsanzeigen rund um das Problem wurden angeblich in zwei Spitälern schubladisiert – die BezirksZeitung berichtete. Und mit einer neuen Information setzt sich die Liste der negativen Schlagzeilen rund um Wiener Spitäler fort.
Laut einem Bericht der "Presse" haben drei Medizinstudierende aus Drittstaaten, also aus Nicht-EU-Ländern, das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) in einem Spital des WiGeV absolviert. Die bewilligungspflichtigen ausländischen Arbeitskräfte waren jedoch ohne Bewilligung beschäftigt, weshalb der WiGeV ein Jahr lang keine ausländischen Arbeitskräfte anstellen darf. Die Sanktion gilt seit April 2022 - und das ein Jahr lang bis April 2023.
Drei Fälle bekannt
Die Medizinstudierenden absolvierten das KPJ im September 2021, März 2022 und von Jänner bis Mai 2022. In allen drei Fällen wurden seitens des Arbeitsmarktservice (AMS) Verstöße gegen die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes festgestellt.
Die genannte Sanktion betrifft alle, die als Schlüssel oder Fachkräfte nach einer Zusage für eine Anstellung eine Rot-Weiß-Rot-Karte benötigen, um in Österreich leben und arbeiten zu dürfen. Heißt: Ärzte, auch in Ausbildung, und Pflegekräfte (Gesundheits- sowie Krankenpflegerinnen und -pfleger, Pflegefachassistentinnen und -assistenten), von denen es in Österreich bekanntlich viel zu wenige gibt, dürfen bis April 2023 nicht beschäftigt werden.
"Wir haben Beschäftigungsbewilligungen und Rot-Weiß-Rot-Karten abzulehnen, wenn der Dienstgeber im Jahr vor der Antragstellung zumindest zweimal Ausländer ohne ausreichende Bewilligung beschäftigt hat. Sobald in dieser einjährigen Frist vor Antragstellung nur mehr ,eine‘ solche Übertretung vorliegt, können wir wieder eine Bewilligung ausstellen“, erklärte ein AMS-Sprecher.
"Entschuldbare Flüchtigkeitsfehler"
Laut dem Bericht habe WiGeV einmal die notwendigen Dokumente gar nicht und einmal nicht fristgerecht an das AMS übermittelt. Beim letzten Fall war die beschäftigte Person zudem nicht in Österreich inskribiert, hatte also keine Berechtigung, das Praktikum zu absolvieren. WiGeV erklärt die Verstöße mit "Flüchtigkeitsfehlern, die entschuldbar sind", sie seien nicht beabsichtigt gewesen und können trotz Kontrollmechanismen passieren.
„Das AMS hat daher in diesen Fällen gesetzlich keinen Handlungsspielraum. Festzuhalten ist, dass die betroffenen KPJ-Praktikantinnen und -Praktikanten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wurden und diesen die entsprechenden Aufwandsentschädigungen vom Wiener Gesundheitsverbund ausbezahlt wurden", sagt ein Sprecher der WiGeV.
"Gerade in Zeiten des akuten Personalmangels" sei die einjährige Sperre eine "unverhältnismäßige Reaktion" in den Augen des WiGeV. Der Verbund kontaktierte die zuständigen Behörden, um eine Lösung zu finden. Das zuständige Arbeitsministerium lehnte dies jedoch ab.
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