Ab 1. März
Corona-Maskenpflicht fällt auch an Gerichten in Wien
Nicht nur in den Wiener Öffis fallen die Masken ab dem 1. März, sondern auch an Gerichten sowie Staatsanwaltschaften.
WIEN. Vor einigen Tagen hat die Stadt Wien entschieden, bald alle Corona-Maßnahmen aufzuheben. Somit muss man ab dem 1. März 2023 keine Maske mehr in Bus, Bim und U-Bahn tragen.
Das gilt dann ab dem 1. März auch an den Gerichten sowie Staatsanwaltschaften in der Bundeshauptstadt. Diese Regelung gilt bereits seit Längerem in parteiöffentlichen Bereichen wie etwa Verhandlungssälen in anderen Bundesländern.
Regeln bei Gerichten wie in den Öffis
Diese Entscheidung bestätigte das Justizministerium auf "APA"-Anfrage. Die Regelung richtet sich in der Justiz nach den Vorschriften für die jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittel am Standort. Da es keine Maskenpflicht in den Öffis geben wird, gilt das dann auch bei Gerichten.
Weiters heißt es, dass der Richter bzw. die Richterin während der Verhandlung über etwaige Erleichterungen entscheiden kann, etwa über das Abnehmen der Maske bei der Aussage.
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