LVWG-Urteil
Festnahme eines Tierschützers des VGT war rechtswidrig
Knalleffekt am Wiener Landesverwaltungsgericht: Laut einem aktuellen Urteil war die Festnahme eines Tierschützers vom VGT, der Flyer verteilte, rechtswidrig.Auch die Beschlagnahme von Flyern wurde vom Gericht für rechtswidrig erklärt.
WIEN. Am Stephansplatz oder in der Mariahilfer Straße gehören sie bereits zum gewohnten Anblick: Tierschützer etwa vom Verein gegen Tierfabriken (VGT), die Flyer verteilen – etwa gegen Schweine-Vollspaltenböden. "Mehrmals pro Jahr werden Tierschützer:innen jedoch von Polizeibeamt:innen festgenommen und auf die Inspektion verschleppt", sagt Martin Balluch vom VGT. So auch am 2. März 2022 vor dem Landwirtschaftsministerium am Stubenring.
Laut Balluch ist die Nutzung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken wie dem Verteilen von Flyern laut Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar verboten, allerdings nur wenn es sich um kommerzielle Flugblätter - etwa Werbeprospekte - handelt.
"Jedes Mal urteilt das Landesverwaltungsgericht in unserem Sinn. Es wäre vielleicht einmal eine gute Idee, wenn die Landespolizeidirektionen ihren Beamt:innen diese Rechtslage erklären würden", so Balluch. Es kann nicht angehen, dass Tierschützer:innen immer wieder von der Polizei weggebracht werden, nur weil sie ihr Recht in Anspruch nehmen, Tierschutzflugblätter zu verteilen.“
"Festnahme rechtswidrig" vs. "Tierschützer unkooperativ"
Der Obmann des VGT erklärt, dass die Tierschützer im betreffenden Fall durchsucht und festgenommen worden waren - dazu wurden auch die Flugblätter konfisziert. Auf der Polizeiinspektion sollte dann auch die Identität festgestellt werden. "Die zwei Aktivisten waren unkooperativ und haben sich geweigert ihre Identitäten bekannt zu geben", heißt es damals von der Pressestelle der Wiener Polizei.
Gegen die Amtshandlungen der Polizei brachte einer der Tierschützer eine Maßnahmenbeschwerde ein – das Landesverwaltungsgericht hat dazu nun ein Urteil gefällt: Sowohl die Beschlagnahme der Flugblätter als auch die Festnahme wurden für rechtswidrig erklärt. Die Festnahme war rechtswidrig, da für das Verteilen von Tierschutzflugblättern keine Bewilligungspflicht vorgesehen ist. Das Magistrat der Stadt Wien muss deshalb dem Tierschützer 2.400 Euro zahlen.
Andererseits wies das Gericht die Beschwerde gegen die Identitätsfeststellung ab. Warum: Weil einer der Tierschützer amtsbekannt und von einem zufällig anwesenden Polizisten erkannt worden war, entfiel die Identitätsfeststellung. Deshalb müsse der Tierschützer seinerseits der Stadt Wien 890 Euro zahlen. "Gegen diesen dritten Urteilsspruch wird der Tierschützer Revision beim Verwaltungsgerichtshof erheben", ist vom VGT zu hören.
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