Urteil am Wiener Landesgericht
Lebenslange Haft in Doppelmord-Prozess
Am Montagnachmittag wurde ein wegen Doppelmordes angeklagter 29-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Er soll seine Ex-Frau und deren Freundin ermordet, sowie einen Mordversuch begangen haben.
WIEN. Am Montagvormittag lief am Landesgericht Wien der Doppelmord-Prozess gegen einen 29-Jährigen, der im September vergangenen Jahres in Favoriten zwei Frauen ermordet haben soll. Die Geschworenen sahen es laut Medienberichten einstimmig als gegeben an, dass der Mann seine Ex-Frau sowie deren Freundin in Mordabsicht attackierte. Der Beschuldigte legte gegen das Urteil Berufung ein.
Auch dass gegen einen vermeintlichen Nebenbuhler eine Mordabsicht bestand, urteilten die Geschworenen. Der angeklagte 29-Jährige war weitestgehend geständig, bestritt jedoch, dass er vorsätzlich gehandelt hatte.
Nudelwalker und Messer als Waffe
Die Attacke hat laut Anklage am 13. September 2021 in einer Wohnung am Belgradplatz stattgefunden. Zwischen den beiden ehemaligen Eheleuten soll es zu einem Streit wegen SMS-Nachrichten gekommen sein. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der damals 28-Jährige in die Küche gegangen und einen Nudelwalker geholt haben, um wenig später auf die Frau einzuschlagen. Zusätzlich versetzte er ihr auch Messerstiche.
Nach der Tat wartete der Beschuldigte in der Wohnung auf das zweite Opfer, eine 35-jährige Freundin seiner Ex-Frau, die zu Besuch kam. Auf die Frau soll der Mann ebenfalls eingestochen haben.
Gerichtspsychiater: Mann wollte töten
Per SMS kontaktierte der Beschuldigte dann einen Bekannten seiner Ex-Frau, um sich mit ihm vor der Wohnung zu treffen. Er soll vorgehabt habe, auch diese Person zu töten – weil er allerdings in der Zwischenzeit reichlich Alkohol zu sich genommen hatte, gelang ihm das nicht mehr.
„Ich hatte einen Wutanfall, es hat Klick gemacht“, behauptete der Somalier vor Gericht. Er bestritt, den Mord geplant zu haben. Dem widersprach der Gerichtspsychiater in seinem Gutachten. Bei der Tat habe es sich um einen „bilanzierenden Amoklauf“ gehandelt, bei dem der hochgefährliche Mann mit höchstmöglicher Brutalität drei Menschen zu Tode bringen wollte. Beim Tatzeitpunkt lag demnach keine psychische Erkrankung oder eine wesentliche Beeinträchtigung durch Alkohol vor.
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