Demos am 18. Dezember
LPD Wien zieht vorläufige Bilanz zu den Versammlungen
Am Samstag, den 18. Dezember, versammelten sich in Wiens Innenstadt wieder tausende Demonstrierende, um ihre Meinung gegen die geltenden Bestimmungen der Regierung kundzutun.
WIEN. Für den gestrigen Samstag waren 38 Versammlungen in Wien angekündigt, von denen neun untersagt wurden. Die untersagten Kundgebungen fanden nicht statt.
Am Schwarzenbergplatz gab es eine größere Verasmmlung mit etwa 2000 Leuten, nach Beendigung ebendieser verstreiten sich die Demonstranten und Demonstrantinnen in verschiedene Richtungen. Dabei wurden verkehrsleitende Tretgitter nicht beachtet und einfach überklettert.
Durchbrechung von Polizeisperre
Die demonstrierende Menschenmenge versuchte immer wieder Sperreinrichtungen zu durchbrechen, was gegen 16 Uhr auch gelang. Es soll auch zu Handgreiflichkeiten zwischen der Exekutive und den Sympathisanten der MFG gekommen sein. Die Polizei versuchte die Situation zu deeskalieren.
Gefährung von Mitmenschen
Auf Twitter berichteten mehrere User, dass die Demonstrationsgruppen unmaskiert in Geschäfte gingen und so die einkaufenden Leute störten und der Gefahr einer Ansteckung aussetzten. Ähnliche Berichte gab es auch über die öffentlichen Verkehrsmittel, wo sich Demonstrierende ohne MN-Schutz in großen Mengen versammelten. Die Wiener Linien warnten vor einer Nutzung der Ringlinien am Samstag.
Laut einem Bericht der LPD Wien beruhigte sich die Lage in der Innenstadt am späten Nachmittag. In einer vorläufigen Bilanz kam es zu sieben Festnahmen wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und tätlichen Angriffs, über 100 Anzeigen nach dem Versammlungsgesetz sowie einem leicht verletzten Polizisten.
Hintergrund zum Demoverbot
Die Polizei hatte in der Wiener Innenstadt größere Demonstrationen erst ab 18.00 Uhr gestattet. Grund dafür ist das einzige Einkaufswochenende im Advent – aufgrund der Schließung während des Lockdowns dürfen die Geschäfte auch am Sonntag öffnen. Daher wurde etwa die MFG-Veranstaltung nur als Standkundgebung zugelassen.
Man habe dabei jede Versammlungsanzeige „sorgfältig“ geprüft, hieß es vonseiten der Polizei. Dabei sei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit etwaigen anderen Grundrechten abgewogen worden, wie etwa dem öffentlichen Interesse am Recht auf Erwerbsfreiheit.
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