Corona-Maßnahmen
Maskenpflicht in den Wiener Öffis

Ab 14. April gilt die Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. | Foto: Wiener Linien/Johannes Zinner
  • Ab 14. April gilt die Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Foto: Wiener Linien/Johannes Zinner
  • hochgeladen von Nicole Gretz-Blanckenstein

Ab 14. April gilt neben Supermärkten auch eine Maskenpflicht in Straßenbahnen, U-Bahnen und Bussen.

WIEN. Um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzuschränken, gilt ab Dienstag, 14. April eine Maskenpflicht für alle Fahrgäste der öffentlichen Verkehrsmittel. Jedoch reicht ein Mundnasenschutz – dazu zählt auch ein einfacher Schal.

Die Fahrgäste werden mittels Durchsagen, Plakate und durch Mitarbeiter über die neue Regelung informiert, hieß es seitens der Wiener Linien. Ob die Wiener Linien das Einhalten der Maskenpflicht kontrollieren müssen, war bei der Ankündigung noch nicht klar. Wobei die Wiener Linien davon ausgehen, dass hierfür – wie auch sonst – die Polizei zuständig ist.

Wer kontrolliert die Maskenpflicht in den Öffis?

Weiters fraglich, ob Personen, die keinen Mundschutz tragen, dann auch das öffentliche Verkehrsmittel nicht betreten dürfen bzw. die Station verlassen müssen. Außerdem müsse geklärt werden, ob auch die Mitarbeiter der Wiener Linien – von den Fahrern bis zum Reinigungspersonal – Masken tragen müssen.

Seit heute hat das Unternehmen begonnen, seine 4.000 Außendienstmitarbeiter mit Masken auszustatten. Diese sind Mehrwegstoffmasken aus der hauseigenen Uniformschneiderei. Alle anderen Mitarbeiter werden nach und nach mit Masken ausgestattet.

Derzeit fahren die Öffis großteils im Wochendfahrplan. Ob die Intervalle aufgrund der Öffnung kleinerer Geschäfte ab 14. April verdichtet werden, wird gerade evaluiert.

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