Urteil
Mutter (32) erstickt ihre drei Kinder – lebenslange Haft
Am Mittwoch fand im Wiener Landesgericht für Strafsachen der zweite Rechtsgang jener Mutter statt, die ihre drei Kinder in der Donaustadt mit einem Polster erstickt haben soll. Die Frau wurde nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.
WIEN. Die mittlerweile 32-Jährige war bereits im März 2021 wegen Mordes zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte das Ersturteil aus formalen Gründen aufgehoben. Jetzt wurde ein neues Urteil gefällt: Abermals lebenslange Haft und Einweisung, nicht rechtskräftig.
Aufhebung des Urteils
Am Mittwoch zeigte sich die Angeklagte geständig. Sie habe mit den Kindern "in den Himmel" gehen wollen. Das Motiv? Sie habe Eheprobleme gehabt. "Es gab viel Streit über das Verhalten meines Mannes", so die 32-Jährige. Sie habe Eifersuchtsfantasien entwickelt und gefürchtet, dass eine neue Frau an der Seite ihres Mannes ihr die Kinder wegnehmen könne. Deshalb habe sie ihrem Leben ein Ende setzen und die Kinder mitnehmen wollen.
Das erste Urteil war vom Obersten Gerichtshof (OGH) aus formalen Gründen aufgehoben worden, da die Obfrau der Geschworenen die Fragen, welche die Laienrichter bei ihren Beratungen über die Schuldfrage zu beantworten hatten, nicht wörtlich vorgelesen hatte. Der OGH argumentiert, dass es diese Vernachlässigung einem Nichtigkeitsgrund gleich käme, weshalb eine Neudurchführung des Prozesses dringend notwendig sei, denn dadurch wurde der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt.
Gescheiterter Suizidversuch
Im Oktober des letzten Jahres soll die Frau in ihrer Wohnung im 22. Bezirk ihre Kinder im Alter von drei und neun Jahren sowie acht Monaten mit einem Kopfpolster erstickt haben. Aufgrund von Problemen mit dem Familienvater war das Jugendamt wenige Wochen vor der Tat bereits bei der Familie und gab an, dass eine Gefährdung der Kinder zu diesem Zeitpunkt "nicht absehbar" war.
Nachdem sie ihre drei Kinder (zwei Mädchen und ein Bub) mit einem Polster erstickt hatte, versuchte die Nepalesin sich selbst zu töten, doch der Suizidversuch scheiterte.
Hilfe in Krisensituationen
Telefonseelsorge unter 142
Psychosozialer Dienst unter 01-31330
Kriseninterventionszentrum unter 01-4069595
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